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VERKEHR/415: 50. Verkehrsgerichtstag - Pedelec, Segway, Bierbike - Lust oder Last? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 25. Januar 2012

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag
25. bis 27. Januar 2012 in Goslar

Arbeitskreis VI: Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last?
Elektroräder, Segway, Bierbike - Rechtssicherheit notwendig


Goslar/Berlin (DAV). Am Straßenverkehr nehmen neuerdings merkwürdige Fortbewegungsmittel teil: einachsige Zweiräder, wie ein sogenanntes Segway, oder ein Bierbike, auf dem bis zu 16 Personen auch noch volltrunken strampeln können, während einer das Gefährt lenkt. Voll im Trend liegen zudem elektrisch unterstütze Fahrräder, von denen es inzwischen ca. 600.000 Stück gibt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Gesetzgeber durch Aufnahme der neuartigen Fortbewegungsmittel in Gesetz und Verordnungen Rechtssicherheit für deren Nutzung schaffen. Das geltende Recht reicht hier nicht aus, um zwischen erwünschten und nicht erwünschten Fortbewegungsmitteln zu unterscheiden.

"Während die Teilnahme von Elektrofahrrädern im Verkehr durchaus als wünschenswert zu bezeichnen ist, sind die langsamen und lauten Bierbikes mit großen Mengen Alkohol an Bord vielen Kommunen eher ein Dorn im Auge", erläutert Rechtsanwalt Walter Weitz von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Wichtig sei, hier eine rechtliche Sicherheit für die Nutzung zu schaffen.

Für die Segways wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, welche die Teilnahme am Verkehr eindeutig regle. Weniger deutlich ist allerdings, wie die Elektrofahrräder (Pedelec) rechtlich einzuordnen sind. Es ist offen, ob sie eine Fahrberechtigung oder einer Haftpflichtversicherung bedürfen und ob sie Radwege benutzen sollen oder der Helmpflicht unterliegen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 6/12 vom 25. Januar 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012