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VERKEHR/448: Verkehrsgerichtstag - Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 23. Januar 2013

Pressemitteilung zum 51. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar
Arbeitskreis V: Reform des Punktesystems

Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen
Reform führt zur Verschlechterung der in Flensburg Eingetragenen



Goslar/Berlin (DAV). Die Reform des Verkehrszentralregisters steht bevor. Dabei geht es bei den geplanten Änderungen nicht nur um die Reform des Punktesystems, auch die Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen.

"Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems steht mit den Verschlechterungen in keinem Verhältnis", so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, DAV-Verkehrsrechtsanwalt in Goslar. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde so die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.

Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen. "Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren", erläutert Häcker weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftigen vorgesehenen Seminar ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein und keinen Punkteabbau zur Folge haben. Auch solle das neue verpflichtende vorgesehene Seminar ca. doppelt so viel kosten, wie der Preis der bisher angebotenen Form des Aufbauseminares in Höhe von ca. 300 Euro. "Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen", so Häcker.

Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, so dass von diesem "Vorteil" nichts bleiben wird, warnt der DAV.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 5/13 vom 23. Januar 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2013