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VERKEHR/560: 53. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Unfallrisiko Landstraße (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 28. Januar 2015
53. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (28. bis 30. Januar 2015)

Arbeitskreis IV: Unfallrisiko Landstraße

Unfall auf der Allee: Rumpeln damit es nicht kracht



Goslar/Berlin (DAV). "Ich will Spaß! Ich geb Gas..." - diese Zeile aus dem NDW-Klassiker von Markus aus den 80igern ist aktueller denn je.

Tausende Verkehrstote und unzählige Kreuze an den Straßenrändern machen deutlich, dass die Landstraße ein großes Unfallrisiko darstellt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kann dem Spannungsfeld zwischen Erhalt der Schönheit und Unversehrtheit der Natur auf der einen Seite und der Verkehrssicherheit auf der anderen Seite mit einer wirksamen Seitenmarkierung begegnet werden. Eine Abholzung ist nicht notwendig.

"Mit einfachen Mitteln, nämlich mit strukturierten Seitenmarkierungen (sogenannte Rumpelstreifen), durch vernünftig strukturierte Seitenstreifen und einem technischen Assistenzsystem, kann das Unfallrisiko auch an Alleen erheblich minimiert werden", erläutert Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Studien hätten ergeben, dass bei vorhandenen Straßenmarkierungen Autofahrer deutlich seltener von der Straße abkommen würden.

30.000 Autofahrer kommen pro Jahr von der Landstraße ab, überschlagen sich, fahren gegen Bäume oder kollidieren mit dem Gegenverkehr. Das Abkommen von der Fahrbahn ist bei einem Drittel aller Unfälle die Unfallursache. Auslöser waren häufig unangepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit.

Das Spannungsfeld zwischen dem Erhalt der Schönheit und Unversehrtheit der Natur auf der einen Seite und der Verkehrssicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer auf der anderen Seite gilt es auszugleichen. Sicherheitszonen und Abholzung der Bäume an den Straßenrändern ist ebenso wenig eine Lösung wie ein weiteres Tempolimit auf Landstraßen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein appelliert aber auch an die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme - die Vernunft der Autofahrer und folglich daran, Raserei und riskante Überholmanöver zu unterlassen.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 4/15 vom 28. Januar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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