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VERKEHR/740: 57. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Punktereform auf dem Prüfstand (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 22. Januar 2019
57. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (23. bis 25. Januar 2019)

Arbeitskreis I: Punktereform auf dem Prüfstand

Anwälte kritisieren Punktereform


Goslar/Berlin (DAV). Knapp fünf Jahre nach der Punktereform im Verkehrsrecht hakt es noch immer in dem neuen System. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzgeber nun entschieden zum Handeln auf. "Ziel der Einführung des Fahreignungsregisters war es, dass System einfacher und gerechter zu gestalten. Somit sollte es auch der Verkehrssicherheit dienen. Gelungen ist dies bisher jedoch nicht", so Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Das komplizierte Tattags- und Rechtskraftprinzip verlangt, die Rechtskraft einer Tat abzuwarten, um dann für die Bewertung auf den Tattag zu blicken. Daneben wurde für Maßnahmen der Behörden noch das Kenntnistagsprinzip geschaffen. Dieses stellt darauf ab, wann eine Behörde Kenntnis von einer Eintragung erlangt. "Wenn nun bedacht wird, dass es weder der Betroffene, noch sein Verteidiger in der Hand haben, wann bei mehreren gleichzeitig rechtskräftig werdenden Taten die Behörde Kenntnis erlangt und wie schnell diese reagiert, erscheint es wie reiner Zufall, ob ein Betroffener verwarnt wird oder es zum Führerscheinentzug kommt", so erklärt Janeczek. Da dies weder einfach noch gerecht sei, fordere der DAV das Kenntnistagsprinzip abzuschaffen. Allein auf den Zeitpunkt der Rechtskraft sei abzustellen.

Festzustellen seien auch systemwidrige Eintragungen. So sollten vom Grundsatz her nur Verstöße eingetragen werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. "Nicht nachvollziehbar ist dann jedoch, dass beispielsweise eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingetragen wird", so Janezcek. Auch hier bedürfe es der Anpassung des Gesetzes.

Reformbedarf sieht der DAV auch beim Fahreignungsseminar. Es erschiene sinnvoll, Personen die sich nicht verkehrsgerecht verhalten hätten, verkehrspädagogisch und -psychologisch zu schulen und dies durch einen Punkterabatt schmackhaft zu machen. "Warum dann aber diejenigen, die durch das Anhäufen von mindestens 6 Punkten gezeigt haben, ein solches Seminar am nötigsten zu haben, das Fahreignungsseminar nur freiwillig besuchen müssen und zugleich dafür keinen Punkterabatt erhalten sollen, erschließt sich mir nicht", so Janeczek weiter.

Aus diesem Grund schlage der DAV die Erhöhung des Punkterabatts auf zwei Punkte bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten vor. Bei einem Punktestand von sechs bzw. sieben Punkten sollte künftig ein Punkt Rabatt gewährt und das Seminar als Pflichtseminar ausgestaltet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 1/19 vom 22. Januar 2019
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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