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ZIVILRECHT/264: Erbrechtsreform und Vererben von Immobilien (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. März 2007

2. Deutscher Erbrechtstag in Berlin

Erbrecht im Umbruch - Erbrechtsreform und Vererben von Immobilien


Berlin (DAV). Auf Erben und Erblasser kommen zahlreiche Veränderungen zu. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anlässlich des am 16. und 17. März 2007 in Berlin stattfindenden 2. Deutschen Erbrechtstages hin. So bereite die Bundesregierung eine Reform des Erbrechts vor. Dabei steht im Vordergrund eine Reform des Pflichtteilsrechts, wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf der Veranstaltung erläutert. Zudem besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer bei Immobilien Handlungsbedarf für die Betroffenen.

"Bei der Übertragung von Immobilien besteht Handlungsbedarf," so Rechtsanwalt Dr. Andreas Frieser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV. Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zu entwerfen. Das Vererben von Immobilien dürfte dann teurer werden. Da nicht ausgeschlossen sei, dass der Gesetzgeber früher eine neue Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer schafft, seien frühzeitige Übertragungen geboten. Schenker und Beschenkter könnten nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber erst zum Ablauf der Frist ein neues Recht schafft. Hierzu Frieser: "Man sollte sich jetzt den Vorteil der niedrigen Schenkungssteuer bei Immobilien sichern." Die bestehenden Begünstigungen könnten bis zur Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts weiterhin voll genutzt werden.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, äußerte sich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 07. November 2006 wonach das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht verfassungswidrig ist. Er betonte, das Votum des Verfassungsgerichtes sei keine Steuererhöhungsentscheidung. Dies wird von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl betonte Papier, der Gesetzgeber habe Beurteilungsspielraum, einzelne Vermögensübergänge zu bevorzugen. Er forderte den Gesetzgeber dabei zur verbesserten Gesetzgebungskultur auf. Er ließ ausdrücklich offen, wie die Umsetzung durch den Gesetzgeber zu erfolgen habe.

Ein weiteres Thema, dass die Teilnehmer des 2. Deutschen Erbrechtstages beschäftigte, ist die von der Bundesregierung geplante Erbschaftssteuerreform:

Die Eckpunkte der Reform erläuterte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, beim 2. Deutschen Erbrechtstag. Demnach soll das Erbrecht zeitgemäßer werden. "Auf viele Erscheinungen, wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchwork-Familien gibt das geltende Recht jedoch keine zeitgemäße Antworten," so Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, beim 2. Deutschen Erbrechtstag. Deshalb wolle man das Pflichtteilsrecht modernisieren und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen.

Ein weiteres Thema, dem sich die über 400 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet widmen, ist die Unternehmensnachfolge. Zahlreiche Betriebe werden nicht fortgeführt, weil sich ihre Inhaber nicht rechtzeitig um die Nachfolge bemühen. Gerade in Zeiten, in denen die Nachkommen den eigenen Betrieb nicht weiter fortführen, bedarf es einer geordneten Unternehmensübergabe und -übernahme.


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Quelle:
Pressemitteilung ErbR 01/07 vom 16. März 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2007