Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ZIVILRECHT/351: Schadensersatz für in Reinigung verschwundene Designer-Hose (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Juli 2008 - Berlin, 3. Juli 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Schadensersatz für eine in der Reinigung verschwundene "Designer"-Hose


Berlin (DAV). Grundsätzlich hat man gegen die Textilreinigung einen Schadensersatzanspruch, sollte ein Kleidungsstück verloren gehen. Kommt bei einem "Designer"-Anzug nur die Hose abhanden, ist dies beim Schadensersatz ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, dass sich die Nutzungszeit einer Designermode nicht nach der Haltbarkeit des Kleidungsstückes, sondern nach der entsprechenden Mode bemisst. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2007 (AZ: 52 S 90/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Klägerin hatte die Hose eines Hosenanzuges bei der Reinigung abgegeben, die später verschwunden blieb. Beim Schadensersatz machte sie geltend, sie habe sich den Anzug aus Originalstoff der Firma Yves Saint Laurent in Shanghai schneidern lassen und dafür 1.250 Euro bezahlt. Die Reinigung hatte bereits außergerichtlich 100 Euro erstattet und wollte nicht mehr zahlen. Nachdem das Amtsgericht den darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch bereits zurückgewiesen hatte, sprach das Landgericht der Klägerin weitere 133 Euro zu.

Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Hosenanzug tatsächlich 1.250 Euro Wert gewesen wäre. Im Übrigen würden Produkte für Yves Saint Laurent ausschließlich in Frankreich produziert. Bei einem in Asien hergestellten Stück handelt es sich bestenfalls um eine unzulässige Nachbildung. Insofern wird der Wiederbeschaffungswert eines solchen Hosenanzuges auf 400 Euro geschätzt. Da die Jacke an sich allerdings genutzt werden könne, sei der Wert der Hose mit 2/3 zu bemessen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass solch modische Kleidung einer Nutzungszeit von vier Jahren - vergleichbar mit einem klassischen Abendkleid - unterliegt. Dies ergäbe einen Abzug von 12,5 % des Wiederbeschaffungswertes für den gesamten Hosenanzug, so dass sich ein Restwert von 350 Euro ergibt. Davon sind 2/3, somit 233 Euro für die Hose zu ersetzen.

Oftmals ist es schwer zu beurteilen, welche Ansprüche man hat. In jedem Fall benötigt man in solchen Fällen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Solche in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft zu den verschiedenen Rechtsgebieten unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 ct./min) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/08 vom 3. Juli 2008
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Juli 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2008