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ZIVILRECHT/462: Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Juni 2010

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel


Koblenz/Berlin (DAV). Wer an seinem Urlaubsort Mängel feststellt, muss seinen Reiseveranstalter benachrichtigen. Die Anzeige gegenüber der örtlichen Hotelleitung genügt nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Oktober 2009 (AZ: 5 U 766/09) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Kläger buchte bei einem Reiseveranstalter einen Urlaub auf den Malediven. Dort angekommen fühlte er sich durch Kokosnüsse "die alle paar Minuten auf den Strand krachten" und weitere Umstände gestört. Er beschwerte sich hierüber bei der Hotelleitung. Seinen Vertragspartner den Reiseveranstalter informierte er jedoch nicht. Er forderte später aber von diesem die teilweise Rückzahlung des Reisepreises.

Das Gericht war ebenso wie zuvor schon das Amtsgericht der Auffassung, dass dem Kläger kein Anspruch wegen etwaiger Beeinträchtigungen am Urlaubsort zustehe. Das Herabfallen von Kokosnüssen führe kaum zu einer Beeinträchtigung. Vor allem aber hätte der Kläger seine Beanstandungen an den Reiseveranstalter richten müssen. Der Reiseveranstalter sei als Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Ihm hätte die Möglichkeit gegeben werden müssen für die weitere Urlaubszeit Abhilfe zu schaffen. Die Hotelleitung hingegen sei nicht der richtige Adressat. Vielmehr habe sie erkennbar Grund, Beschwerden nicht weiterzuleiten, um nicht aus der Angebotsliste des Reiseveranstalters gestrichen zu werden.

Deshalb rät die Deutsche Anwaltauskunft Mängel am Reiseort alsbald nach ihrer Feststellung, insbesondere also noch während des Urlaubs, dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Zusätzlich muss der Urlauber innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise erklären, dass er wegen dieser Mängel Ansprüche erhebt.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24/10 vom 2. Juni 2010
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Juni 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2010