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ZIVILRECHT/522: Deutscher Anwaltverein begrüßt Reform des Berufungsrechts (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. September 2011

DAV begrüßt Reform des Berufungsrechts


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass der Bundesrat auf seiner heutigen Sitzung die Reform des Berufungsrechts beschlossen hat und nicht der Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates vom 7. September 2011 gefolgt ist, der empfohlen hatte, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten vor. Diese Änderung hat der DAV, der zwar seit langem für die völlige Abschaffung des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO kämpft, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

"Damit wird der Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Bisher kam es im Bereich des Berufungsrechts zu einer unterschiedlichen Praxis an den Land- und Oberlandesgerichten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24/11 vom 23. September 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2011