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ZIVILRECHT/646: Fahrgäste im Privat-PKW - Hobby-Taxifahrer müssen Versicherung anpassen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Mai 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Fahrgäste im Privat-PKW: Hobby-Taxifahrer müssen Versicherung anpassen



Berlin (DAV). An der Taxi-App "Uber" scheiden sich die Geister. Während die Taxifahrer Sturm laufen, fahren in Berlin bereits erste, private Fahrer Gäste gegen Geld durch die Hauptstadt. Warum die sich neben der Frage nach einem Taxischein auch um ihre Versicherung kümmern sollten, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

"Wenn Sie ein Auto dienstlich nutzen, müssen Sie das auch Ihrer Versicherung melden - erst recht, wenn Sie darin Personen befördern wollen", sagt Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bei einem Unfall wären Fahrer und Passagiere ansonsten nicht versichert. Davon betroffen sind nicht nur die Nutzer der Taxi-App "Uber Pop", die private Fahrer an Fahrgäste vermittelt. Auch wer über eine Mitfahrgelegenheit Passagiere mitnimmt, muss das seiner Versicherung angeben.

Die Versicherung kann darüber hinaus übrigens auch Schadenszahlungen verneinen, wenn sich herausstellt - dass Private Fahrgäste gegen Geld chauffieren, ohne einen entsprechenden Führerschein zur Personenbeförderung zu haben.

Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/selbststaendig/468/wann-duerfen-private-fahrer-gegen-geld-chauffieren/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/14 vom 15. Mai 2014
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014