Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


ZIVILRECHT/686: Nachträglich Mangel entdeckt - Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. September 2015

Rubrik: Ratgeber/Service/IT-Recht

Nachträglich Mangel entdeckt - Anbieter darf eBay-Auktion abbrechen


Heidelberg/Berlin (DAV). Entdeckt der Verkäufer während einer Online-Auktion nachträglich einen Mangel an dem angebotenen Gegenstand, darf er die Auktion abbrechen. Das entschied das Landgericht Heidelberg am 12. Dezember 2014 (AZ: 3 S 27/14), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Mann hatte auf der Website von eBay einen Sportwagen zum Verkauf angeboten. Während die Auktion lief, stellte er einen Schaden am Katalysator des Wagens fest, der sich durch Leistungsabfall und ein Ruckeln des Fahrzeugs bemerkbar machte. Er zog sein Angebot daraufhin zurück und brach die Auktion ab.

Das durfte er, entschied das Gericht. Unter der Überschrift "Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?" informiere eBay: "Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer beschädigt wird oder verloren geht." Im vorliegenden Fall handele es sich allerdings um einen Mangel, der hier nicht erwähnt sei. Doch genüge es laut eBay, wenn der Anbieter nach Einstellen des Angebots feststelle, dass er sich "geirrt" habe.

Dies könne ein vernünftiger Verkäufer nur so verstehen, dass er ein Angebot zurücknehmen dürfe, wenn er eine falsche Vorstellung über die Gebrauchstauglichkeit und damit über den Wert des Gegenstandes gehabt habe. Dem Anbieter sei dann klar, dass er - wie im Fall von Beschädigung oder Verlust - einem potentiellen Käufer den Gegenstand nicht in dem Zustand übergeben könne, den er seinem Angebot zugrunde gelegt hat.

Informationen: www.davit.de

*

Quelle:
Pressemitteilung IT 09/15 vom 1. September 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang