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DILJA/197: Wenn die U-Haft zur politischen Waffe wird... Der "Fall" Alexandra R. (SB)


Gesinnungshaft - Linke Aktivistin in Berlin als mutmaßliche Autozündlerin inhaftiert

Der politisch begründete Aburteilungswille wird gegen justizinterne Widerspruchslinien durchgesetzt


Seit dem 20. Mai 2009 befindet sich die 21jährige Alexandra R. wegen des Verdachts, zwei Tage zuvor in Berlin-Friedrichshain eine versuchte Brandstiftung an einem Kraftfahrzeug begangen zu haben, in Untersuchungshaft. Laut Medienberichten [1] hätten Polizeibeamte auf einer Streifenfahrt in der Nacht zum 18. Mai die später von ihnen Festgenommene in der Liebigstraße beobachtet. Sie wendeten, so die weitere Darstellung der Berliner Zeitung, ihr Auto und entdeckten einen Feuerschein im Radkasten eines "Mazda Tribute". Die Beamten vermochten die Flammen zu löschen, noch bevor ein Schaden an dem Fahrzeug entstanden war. Anschließend nahmen sie, zwei Straßen weiter, die von ihnen gestellte junge Frau fest mit der Begründung, sie habe brennenden Grill-Anzünder auf den Reifen gelegt. Am darauffolgenden Tag wurde Alexandra R. aus dem Polizeigewahrsam entlassen, weil nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft kein dringender Tatverdacht gegen sie bestünde; somit wurde die vorübergehend Festgenommene gar nicht erst dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft gegen sie hätte verhängen können.

Die Hauptstadtpresse lief daraufhin nahezu Amok und intrigierte gegen diesen Freilassungsbeschluß, so als wäre dieser nicht aufgrund der bestehenden Ermittlungslage ergangen. Es folgte eine mediale Hetzkampagne, die augenscheinlich Wirkung zeigte, wobei die Frage, ob der öffentliche Druck der Medien oder etwaige Anweisungen der Polizeiführung bzw. des Innensenators hier den größeren Einfluß auf die laut Grundgesetz unabhängige Justiz ausgeübt haben könnten, noch völlig offen ist. Tatsache ist, daß Alexandra R. zwei Tage später wegen desselben Tatvorwurfs abermals festgenommen und am 21. Mai in Untersuchungshaft genommen wurde. Bei einer Hausdurchsuchung, die die Polizei in ihrer Wohnung durchgeführt hatte, seien angeblich "eindeutige Beweise" sichergestellt worden, die für die Ausstellung eines Haftbefehls ausreichten, hieß es nun in der Presse, ohne daß die Frage problematisiert worden wäre, welch ein Beweisstück in der Lage sein könnte, die Übereinstimmung der Identität der Person, die die Polizeibeamten in der Nähe des Fahrzeugs beobachtet haben wollen, mit der der Beschuldigten, die zwei Straßen weiter in der Petersburger Straße einen nächtlichen Einkauf tätigte, zu belegen oder in sonstiger Weise die vermutete Täterschaft der Alexandra R. zu beweisen.

So ist nicht auszuschließen, daß die 21jährige unter Verdacht geriet, zweimal festgenommen und schließlich in Untersuchungshaft genommen wurde, weil sie eine politische Aktivistin ist, die dem von Politik, Justiz und Konzernmedien vorgehaltenen Täterprofil oder auch Feindbild zu entsprechen scheint. Vor zwei Jahren war sie Mitorganisatorin einer Demo gegen Nazi-Umtriebe in Teltow, im vergangenen Jahr war sie aktiv bei der Organisation einer Kundgebung zum Jahrestag des Sieges über den Faschismus in Berlin-Friedrichshain. In diesem Jahr, wenige Wochen vor ihren Verhaftungen, trat sie als Mitanmelderin einer antikapitalistischen Walpurgisnacht auf dem Boxhagener Platz in Erscheinung. Am 1. Mai 2008 soll sie bei einer Demonstration in Hamburg mit Steinen auf Polizisten geworfen haben, weshalb sie Anfang 2009 von einem Jugendschöffengericht der Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug für schuldig befunden worden war.

Sie sei "der Polizei wegen politisch motivierter Straftaten" [1] bekannt, hieß es somit in der Berliner Zeitung. Alexandra R. selbst soll seit Monaten davon berichtet haben, daß sie sich von Beamten des polizeilichen Staatsschutzes beobachtet und schikaniert fühle. Vor ihrer Haustür hätten demnach stundenlang Fahrzeuge mit Zivilbeamten gestanden, auch sei sie bei Demonstrationen oder auf der Straße mit vollem Namen und in provozierender Weise angesprochen worden. Nicht auszuschließen wäre somit, daß polizeiliche Zielfahnder sie "auf dem Kieker" hatten und am 18. Mai die relative zeitliche und räumliche Nähe ihres Aufenthalts zu dem Ort einer versuchten Brandstiftung zum Anlaß nahmen, einen Fahndungserfolg präsentieren zu können, der es der Polizei sowie dem zuständigen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ermöglichen würde, den massiven politischen Druck, unter den sie sich gestellt sahen und sehen, abzuschwächen.

Diese Annahme läßt sich erhärten durch die große zeitliche Nähe zwischen der zweiten, nach einer Hausdurchsuchung der Polizei am 20. Mai erfolgten Festnahme und einer Sitzung im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, in der sich Innensenator Körting wie auch Justizsenatorin Gisela von der Aue zu dem Vorfall, den die Berliner Zeitung mit "Auto-Zündlerin kommt wegen Behördenpanne frei - Polizei und Staatsanwaltschaft schieben sich die Schuld zu" betiteln sollte, erklären mußten. In dieser Situation den gegen Alexandra R. nun doch ergangenen Haftbefehl präsentieren zu können, wird für die Senatoren nützlich gewesen sein. "Das war ein großer Erfolg für die Polizei", erklärte Polizeipräsident Dieter Glietsch vor dem Innenausschuß. Tatsächlich hatte dem vorausgehend der Fall Alexandra R. dem zuvor zuständigen Staatsanwalt entzogen und einer neuen Staatsanwältin übergeben werden müssen, die dann den von Politik und Polizeiführung so sehnlichst erwünschten Haftbefehl erließ.

In juristischer Hinsicht schien sich an der dürftigen Beweislage ungeachtet der bei der Hausdurchsuchung angeblich sichergestellten Beweise nichts wesentliches geändert zu haben. Der zuständige Richter beim Amtsgericht Lach stimmte am 31. Juli bei einem mehrfach verschobenen Haftprüfungstermin dem Antrag auf Haftverschonung zu. Zur Unterbindung der Fluchtgefahr verknüpfte er die Freilassung, wie durchaus üblich, an bestimmte Meldeauflagen, und da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen waren, verneinte er Verdunkelungsgefahr. Somit hätte nach eineinhalbmonatiger Untersuchungshaft der Freilassung der 21jährigen nichts mehr im Wege gestanden, wenn nicht die Staatsanwaltschaft durch ihre Beschwerde dies verunmöglicht hätte. Nach Angaben einer Justizsprecherin entschied das nun zuständige Landgericht Berlin wenige Tage später, daß Fluchtgefahr bestünde, und hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf mit der Folge, daß sich Alexandra R. bis auf den heutigen Tag in dem Pankower Frauengefängnis befindet.

Die nun zuständige Staatsanwaltschaft, wohlbemerkt eine an etwaige Weisungen des Justizministeriums gebundene Behörde, sieht bei Alexandra R. nicht nur wegen eines angeblich dringenden Tatverdachts eine Fluchtgefahr als gegeben an, sondern unterstellt ungeachtet der abgeschlossenen Ermittlungen sogar eine Verdunkelungsgefahr. Nachvollziehbare Begründungen bestehen jedoch schon für die angenommene Fluchtgefahr nicht, zumal Alexandra R. schon bewiesen hat, daß sie sich dem ihr drohenden Verfahrens nicht durch eine Flucht zu entziehen sucht. Nach ihrer ersten Festnahme war sie wieder freigelassen worden, ohne daß sie anschließend, obwohl in der Berliner Presse vehement ihr erneute Verhaftung gefordert worden war, erkennbare Schritte unternommen hätte, um sich der ihr drohenden Festnahme zu entziehen. Ihre Unterstützer und politischen Freunde führen darüberhinaus an, daß sie einen festen Wohnsitz und ein festes soziales Umfeld hat und sich in einem festen Ausbildungsverhältnis befindet.

All dies dürften weder Staatsanwaltschaft noch Landgericht in Abrede stellen. Sie begründen die Fortsetzung der Untersuchungshaft mit der Höhe der angeblich zu erwartenden Strafe, um auf dieser Schiene eine Fluchtgefahr und damit einen juristisch gangbaren Haftgrund zu postulieren. Schon im Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Ausführungen getätigt, die auf einen bedingungslosen Verurteilungswillen schließen lassen [2]:

Im Falle einer Verurteilung hat die Beschuldigte mit der Verhängung einer erheblichen Fluchtanreiz bietenden, mehrjährigen Freiheitsstrafe in einer Höhe zu rechnen, die prognostisch nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden kann, insbesondere da eine fakultative Strafmilderung nach Paragraph 22, 23, 49 StGB vorliegend ausscheidet. Die Beschuldigte zeigt sich offensichtlich völlig unbeeindruckt von polizeilichen und gerichtlichen Maßnahmen. Nicht nur, dass sie erst Anfang des Jahres in dem Verfahren (392) 81 Js 2952/08 Ls (89/08), dem der Tatvorwurf des Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und versuchter gefährlicher Körperverletzung wegen einer Tat begangen am 1. Mai 2008 in Hamburg zugrunde lag, vom Jugendschöffengericht letztlich wegen Sachbeschädigung von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben. Die gravierende Straferwartung, die die Beschuldigte für den Fall ihrer Verurteilung zu vergegenwärtigen hat, folgt vor allem aus dem hohen Sozialschädlichkeit und des beabsichtigten hohen Schadens der Tat der Beschuldigten. Die Häufung der entsprechenden Taten, insbesondere die Streuungsbreite von Nachahmungstaten, machen aus generalpräventiven Gründen im Falle einer Verurteilung die Verhängung einer abschreckenden Wirkung bedingenden hohen Freiheitsstrafe erforderlich.

Alexandra R. ist die erste Verdächtige, die in diesem Jahr wegen des Vorwurfs, ein Auto angezündet zu haben, festgenommen worden ist. Straftaten dieser Art treten in Berlin mit zunehmender Häufigkeit auf, was die zuständigen Stellen schon zu Jahresbeginn in die Kritik brachte. So mußten Polizeipräsident Dieter Glietsch und Innensenator Ehrhart Körting schon am 25.1.2009 vor dem Innenausschuß Rede und Antwort stehen zu einer, wie Bild [3] schrieb, "jahrelangen Serie von Brandanschlägen". "Wir haben 50.000 Straßenkilometer, an denen Autos stehen. Die Polizei kann, auch wenn sie 1000 oder 2000 Leute mehr hätte, nicht jeden Anschlag verhindern oder aufklären", so die von Bild als "Ohnmachterklärung" bezeichnete Stellungnahme des Polizeipräsidenten. Mit Fahndungserfolgen konnten Glietsch und Körting zu diesem Zeitpunkt nicht aufwarten. In den zurückliegenden beiden Jahren, in denen 129 (2007) bzw. 104 (2008) Fahrzeuge der gehobenen Klasse in Brand gesetzt worden wurden, waren 19 Verdächtige festgenommen worden, denen in den meisten Fällen jedoch nichts nachgewiesen werden konnte.

Körting erläuterte die Schwierigkeiten der Ermittlungsbehörden, indem er darauf hinwies, daß "nachts jeder Mensch auf der Straße auffällt - auch Zivilbeamte". Im Januar 2009 soll es zu mindestens 12 weiteren Brandstiftungen gekommen sein, denen 21 Fahrzeuge zum Opfer fielen. Angesichts dieser Lage unterstellte der CDU-Innenexperte Robbin Juhnke der Polizei sowie dem Innensenator, "auf dem linken Auge blind" zu sein, was Körting als eine "schamlose Verleumdung" und einen "Schlag ins Gesicht der Berliner Polizei" bezeichnete. Am 10. Mai mußten sich Glietsch und Körting abermals vor dem Innenausschuß verantworten, diesmal wegen der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und der linksautonomen Szene am 1. Mai.

Doch nicht nur die Straßenschlachten im Berliner Stadtteil Kreuzberg sorgten für Aufruhr, auch Innensenator Körting selbst geriet wegen seiner am Nachmittag des 1. Mai am Rande des Kreuzberger Myfests gegenüber Journalisten getätigten Aussagen in die Schlagzeilen. Bei gemeinschaftlichen Taten, so der Innensenator, "sinke die Hemmschwelle" [4], dies sei bei Krawallmachern so wie bei Sexualdelikten der Fall. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt forderte daraufhin den Rücktritt des SPD-Senators, und auch FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gab sich entsetzt [5]:

Mit seiner Äußerung bagatellisiert Körting Sexual- und Gewaltstraftaten. Statt solcher Vergleiche sollte Körting sich darum kümmern, dass keine Steine geworfen werden und Autos nicht angezündet werden.

Mit anderen Worten: Keine drei Wochen vor der ersten Festnahme Alexandra R.s wurde der politisch schwer angeschlagene und mit Rücktrittsforderungen unter Druck gesetzte Innensenator Körting aufgefordert, das Werfen von Steinen sowie das Anzünden von Autos zu unterbinden. In Verbindung mit dem schon im Januar von der CDU erhobenen Vorwurf, Polizei und Senat seien auf dem "linken Auge" blind, ergibt dies eine Gemengelage, die die Annahme, nun werde willkürlich und ohne handfeste juristische Handhabungen mit den Mitteln der Strafjustiz gegen die linke Szene vorgegangen, nur umso plausibler erscheinen läßt.

Dabei scheint die hohe Zahl der gegen Kraftfahrzeuge verübten Brandstiftungen, im Szene-Jargon "Nobelkarossentod" genannt, nicht einmal das primäre Problem für Polizei und Politik darzustellen. So soll der Berliner CDU-Vorsitzende Frank Henkel in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung [6] erklärt haben, es sei egal, ob die Brandstiftungen weniger würden, entscheidend sei, daß man die Täter finden und in Zukunft erfolgreicher ermitteln werde. Diese Botschaft wurde allem Anschein nach verstanden und aufgegriffen. Inzwischen befindet sich nicht nur Alexandra R., deren vom Amtsgericht beschlossene Freilassung von der Staatsanwaltschaft und Landgericht mit Erfolg torpediert wurde, in Haft. Wie die Berliner Zeitung am 4. August berichtete, sitzen inzwischen vier Menschen wegen ähnlicher Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Einer von ihnen ist Christoph T., der am 17. Juni ebenfalls in Berlin-Friedrichshain festgenommen wurde, nachdem in einigen hundert Metern Entfernung ein Fahrzeug in Brand gesetzt worden war. Polizei und Staatsanwaltschaft hielten ihn wie auch den ebenfalls festgenommenen Tim H. der Tat für schuldig, doch der zuständige Haftrichter verfügte ihre Entlassung, weil keine Tatbeteiligung festzustellen sei. Im Fall Christoph T. legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, doch auch das Landgericht kam nach Prüfung der Sachlage zu der Einschätzung, daß kein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) vorläge. Nach abermaliger Beschwerde der Staatsanwaltschaft erließ das nun zuständige Kammergericht, angeblich wegen dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr, Haftbefehl gegen Christoph T., der daraufhin am 15. Juli erneut festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit befindet.

Die Zahl der in diesem Jahr gegen hochwertige Kraftfahrzeuge in Berlin verübten Brandstiftungen soll unterdessen bereits bei über 180 liegen. Da die meisten von ihnen unaufgeklärt sein dürften und zudem "politische Motive" unterstellt werden, steht zu vermuten, daß die Berliner Ermittlungsbehörden den einmal eingeschlagenen Weg, auch ohne konkrete Beweislage mit dem Mitteln der Strafjustiz ihnen Verdächtige zu verfolgen, im großen Stil fortsetzen werden. Richter und Staatsanwälte, die nicht so ohne weiteres bereit sind, etwaige Anforderungen dieser Art zu erfüllen, dürften im Zuge dessen mehr und mehr an den Rand gedrängt werden zugunsten eines politisch schlagkräftigen Polizei- und Justizapparates, in dem, um auch in dieser Hinsicht verbliebene juristische Widerspruchslinien einzuebnen, die Untersuchungshaft mehr und mehr den faktischen Stellenwert der Strafhaft einnehmen wird, um auf diese Weise die rechtlichen Hürden einer regulären Verurteilung zu umgehen.


Anmerkungen

[1] In nur zwei Jahren wurde aus dem Fecht-Mädchen eine Feuer-Chaotin, Berliner Zeitung, 22. Mai 2009 10.20 Uhr, von Jan Schilde,
http://www.bz-berlin.de/archiv/in-nur-zwei-jahren-wurde-aus-dem-fecht- maedchen-eine-feuer-chaotin-article464598.html, Download vom 13.8.2009

[2] Pressemitteilung zur Besetzung des Wahlkreisbüros der Grünen, 28. Juli 2009, http://www.free-alexandra.tk/, Download vom 13.8.2009. Am 27. Juli hatte eine "Soligruppe Alex" das Wahlkreisbüro der Grünen in Berlin-Kreuzberg für eine Pressekonferenz besetzt, auf der eine Presseerklärung verlesen wurde, die den hier zitierten Auszug aus dem Haftbefehl enthielt.

[3] Jede Nacht stecken linke Chaoten in Berlin teure Autos in Brand. Wir können nicht jeden Anschlag verhindern, von K. Colmenares, Bild, 26.01.2009.
http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2009/01/27/koerting-und- glietsch/wir-koennen-nicht-jedes-auto-bewachen.html, Download vom 18.8.2009

[4] 1. Mai - Innensenator Körting gerät in Krawall-Debatte, 2. Mai 2009, von Stefan Schulz,
http://www.morgenpost.de/berlin/article1084555/Innensenator_Koerting_ geraet_in_Krawall_Debatte.html, Download vom 18.8.2009

[5] Skandal-Vergleich von Berlins Innensenator zu Mai-Krawallen. Erhart Körting (SPD) rudert zurück. Bild, 3. Mai 2009, von N. Biewald, M. S. Lambeck und C. von Ungern-Sternberg.
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/03/innensenator-ehrhart- koerting/skandaloeser-vergleich-1-mai-randalierer.html, Download vom 18.8.2009

[6] Pressemitteilung zur Besetzung des Wahlkreisbüros der Grünen, 28. Juli 2009, http://www.free-alexandra.tk/, Download vom 13.8.2009

19. August 2009



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