Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → MEINUNGEN


STELLUNGNAHME/071: Zensur im Dienste Erdogans - Verbot von kurdischem Verlag und Musikvertrieb (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 14.02.2019

Zensur im Dienste Erdogans:
Verbot von kurdischem Verlag und Musikvertrieb


Am 12. Februar 2019 hat das Bundesinnenministerium den Mezopotamien Verlag und die MIR Multimedia GmbH als angebliche Teilorganisationen der PKK verbieten lassen. Beide Unternehmen waren auf die Verlegung und den Vertrieb kurdischer Musik und Literatur spezialisiert.

Bereits im März des vergangenen Jahres waren die Räumlichkeiten der beiden Kunst- und Kulturbetriebe durchsucht worden. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur tonnenweise Bücher und Tonträger "sichergestellt", sondern neben dem Inventar eines Tonstudios auch das weltweit größte Archiv kurdischer Musik beschlagnahmt. Das darin enthaltene Material ist der Öffentlichkeit seitdem nicht mehr zugänglich. Unter den beschlagnahmten Büchern befanden sich neben politischen Schriften auch Lehrbücher der kurdischen Sprache sowie in kurdische Sprache übersetzte Klassiker der Weltliteratur von Tolstoi, Stefan Zweig, Eduardo Galeano, Jack London, John Steinbeck, Victor Hugo, Dostojewski und Gogol. Selbst kurdisch-deutsche Wörterbücher und Kinderbücher sind beschlagnahmt worden.

Nach nunmehr fast einem Jahr erging nun die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren mit der Begründung, alle Gewinne würden der Unterstützung der PKK zu Gute kommen. Jedoch gibt dieselbe Verbostverfügung an, dass die beiden nun verbotenen Unternehmen nur Defizite erwirtschafteten. Die Anwälte beider Kulturvertriebe kündigten bereits an, gegen das Verbot Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

"Das seitens des Innenministeriums erlassene Verbot gegen gleich zwei Unternehmen, die kurdische Kultur nicht nur verlegen und vermarkten, sondern sich auch deren Bewahrung zum Ziel gesetzt haben, ist nicht nur ein Angriff auf die kurdische, sondern jede kritische Gegenkultur. Kunst und Kultur sind schon immer Träger der Gesellschaftskritik. Jede diesbezügliche Einschränkung ist eine Form der Zensur, die nicht tragbar ist.", erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

"Dieses Verbot dient lediglich der Bekämpfung der kurdischen Freiheitsbewegung im Dienste des Erdogan-Regimes. Auch vor dem Hintergrund der brutalen Polizeiangriffe in den letzten Tagen auf meist jugendliche Demonstrant*innen des langen Marsches gegen die zweijährige Totalisolation des PKK-Gründers Abdullah Öcalan wird einmal mehr deutlich, dass den Repressionsbehörden jedes Mittel Recht erscheint. Nun wird also auch das Lesen von Literatur und politischen Schriften in deutscher und kurdischer Sprache verboten. Was kommt als Nächstes? Alle Verlage, Grundrechtsinitiativen und linken politischen Organisationen sollten sich politisch gegen diesen umfassenden Angriff auf die Meinungsfreiheit in Stellung bringen und sich gemeinsam mit den Betroffenen zur Wehr setzen. Das als Grundlage für die Kriminalisierungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung in der BRD dienende PKK-Verbot muss endlich aufgehoben werden", so Sommerfeld abschließend.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 14.02.2019
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang