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STELLUNGNAHME/089: Prozess um das Verbot der linken Medienplattform linksunten indymedia steht bevor (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 03.01.2020

Prozess um das Verbot der linken Medienplattform linksunten indymedia steht bevor


Kurz nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 wurde die linke Medienplattform linksunten indymedia unter Berufung auf das Vereinsgesetz verboten. Gegen diese fragwürdige Begründung erhoben die Betroffenen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Januar 2020 beginnt der Prozess.

Die Plattform linksunten indymedia war eine von zahlreichen Genoss*innen gestaltete freie Webseite für unabhängigen Informations- und Wissensaustausch abseits der herkömmlichen Presselandschaft, auf der Aktivist*innen aus allen linken Bewegungen Nachrichten veröffentlichen konnten. Auch zahlreiche etablierte Journalist*innen nutzten das Medium oft und gern, um sich Informationen zu verschaffen.

Nach der massiven Kritik an staatlicher Repression und Kontrollverlust beim G20-Gipfel benötigten die Repressionsorgane eine Erfolgsmeldung. Bewusst wurde linksunten indymedia als Ziel mit entsprechendem Symbolcharakter gewählt. Die Plattform galt bei Behörden und Konservativen schon lange als "Stimme der gewaltbereiten Linken"; die beteiligten Aktivist*innen wurden bereits seit Jahren bespitzelt. Mit einer Verbotsverfügung nach dem Vereinsgesetz wähnte sich das Innenministerium auf der sicheren Seite und konnte so die hohen Hürden des Telemediengesetzes umgehen. Allerdings existierte nie ein Verein hinter indymedia linksunten, es handelt sich um eine Strategie der Repressionsorgane, gegen die nun geklagt wird.

Denn das Verbot von linksunten indymedia bleibt ein Angriff auf die Pressefreiheit, nicht nur durch die Abschaltung dieser Webseite selbst. Diese staatliche Maßnahme will generell systemkritische Stimmen skandalisieren und linke Beiträge zum öffentlichen Diskurs marginalisieren. Die freie und selbstbestimmte Meinungsäußerung soll unterbunden werden. Deshalb wird gegen die Verbotsverfügung geklagt - mit dem Ziel, ihre Unrechtmäßigkeit festzustellen und das Verbot zu kippen.

Das Verfahren um die Verbotsverfügung beginnt am 29.01.2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bereits am 25.01.2020 um 17:00 Uhr findet eine Kundgebung am Simsonplatz in Leipzig statt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 03.01.2020
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2020

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