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KIRCHE/663: Dr. Robert Zollitsch - Religion an öffentlichen Schulen (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 04.12.2008

Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch,
bei der Pressekonferenz anlässlich des bundesweiten Forums
"Religion an öffentlichen Schulen"
4. Dezember 2008 - Evangelische Akademie zu Berlin


Es gilt das gesprochene Wort!

Mit der heutigen Veranstaltung wollen wir den Blick der Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Religionsunterrichts in der Schule lenken. Wir nehmen das Volksbegehren "Pro Reli" hier in Berlin zum Anlass, um über die grundsätzlichen Fragen der religiösen Bildung zu diskutieren. Diese Fragen sind über Berlin hinaus von Bedeutung.

Der Religionsunterricht erfreut sich einer hohen Wertschätzung. Er ist in den meisten Bundesländern rechtlich garantiert. Studien und Umfragen zeigen, dass das Fach von Eltern und Schüler geschätzt wird. Ebenso wird in politischen Diskussionen immer wieder die Bedeutung religiöser Bildung unterstrichen. Religiöse Bildung ist wichtig für den einzelnen wie für die Gesellschaft als ganze. Keiner kann der berühmten Gretchen-Frage "Wie hältst Du's mit der Religion?" ausweichen, und zwar weder im Blick auf das eigene Leben noch im Blick auf das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen. Religiöse Bildung ist gerade in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft unverzichtbar.

Religion gibt es nur im Plural - als katholische, evangelische, jüdische oder muslimische. Deshalb bedarf es angesichts der religiösen und weltanschaulichen Pluralität in unserer Gesellschaft eines pluralen Angebots religiös bildender Fächer. Ein Pflichtfach Ethik für alle kann dem nicht gerecht werden. In der Begegnung und Auseinandersetzung mit einer konkreten Religion oder Konfession, ihren Lehren, ihren Symbolen und ihrer Praxis können Schülerinnen und Schüler ihre eigene Überzeugung finden. Gleichzeitig fördert ein solcher Religionsunterricht die Entwicklung einer starken Toleranz, die auch die Überzeugung des anderen ernst nimmt. Eine so verstandene Toleranz ist für das Zusammenleben und die Verständigung mit Menschen unterschiedlicher religiöser oder säkularer Überzeugungen unverzichtbar.

In der Debatte um den Religionsunterricht geht es um schulpädagogische und bildungstheoretische Fragen. Es geht aber auch um das Verhältnis von Kirche und Staat, von Religion und Gesellschaft. Der Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in Mitverantwortung der Kirche entspricht unserem bewährten Verhältnis von Kirche und Staat, das auch für andere Religionsgemeinschaften offen ist. Bewährt ist dieses Verhältnis vor allem deswegen, weil es der Religionsfreiheit entspricht. Deshalb tritt die Deutsche Bischofskonferenz nachdrücklich für den konfessionellen Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach an den öffentlichen Schulen ein.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4.12.2008
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2008