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MELDUNG/026: Bischof Ackermann zur Frage der Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 13.04.2010

Bedürfnisse der Opfer vorrangig sehen

Bischof Ackermann zur Frage der Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch


Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, hat am 13. April darauf hingewiesen, dass das am Vortag in Rom veröffentlichte Dokument zum Umgang mit pädophilen Priestern keine automatische Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch beinhaltet. Bischof Ackermann: "In dem Dokument heißt es lediglich, dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss. Das ist auch für uns selbstverständlich. Wenn aber aus dieser Formulierung nun in den Medien geschlossen wird, dass eine Anzeigepflicht beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch bestehe, dann ist das falsch. Denn: eine solche Anzeigepflicht gibt es in Deutschland nicht. Und das aus gutem Grund, wie uns Experten sagen. Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren. Seitens der Bischofskonferenz werden wir bis zum Sommer überlegen, wie wir beide Interessen bei der Neuformulierung der Leitlinien angemessen berücksichtigen können."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 060 vom 13. April 2010
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2010