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VERBAND/198: Vergütung der Psychotherapeuten in Ausbildung kurzfristig regeln (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 6. Juni 2018

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert die Vergütung der PiAs kurzfristig zu regeln


Anlässlich der Petitionsübergabe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) am 06.06.2018 in Berlin erklärt die stellvertretende Präsidentin des BDP Annette Schlipphak:

"Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung verfügen über einen Masterabschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie.

Dieser Abschluss qualifiziert für vielfältige Tätigkeiten im Klinikalltag, auch ohne bereits über eine Approbation zu verfügen. Für diese Anteile der Tätigkeit muss eine qualifikationsadäquate Vergütung gezahlt werden. Der BDP fordert daher die Klärung des sozialrechtlichen Status von Psychothera-peutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung.

Hierzu muss mittelfristig eine sozialrechtliche Eingruppierung erfolgen, damit langfristig die tarifliche Eingruppierung von Psychologinnen und Psychologen nach dem Master-Abschluss oder nach abgeschlossener Psychotherapieweiterbildung geregelt ist und eine angemessene Bezahlung erfolgen kann. Diese Regelung ist vordringlich und problemlos losgelöst von der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes umsetzbar.

Wir appellieren an alle Beteiligten, die Studierenden und PiAs aktiv in den gesamten Reformprozess einzubeziehen. Die Reform betrifft insbesondere junge Menschen, die künftig als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig sein werden und damit die Zukunft der Psychotherapie mitgestalten. Beziehen wir diese Gruppen in die Überlegungen und Prozesse mit ein.

Weiter fordern wir als BDP die Psychologie als Basis der Psychotherapie zu erhalten. Die Psychotherapie basiert auf der Lehre über die Psyche des Menschen. Hierfür sind gerade in der ersten Studienhälfte psychologische Grundlagenfächer wichtig. Nur wer weiß, wie die gesunde Psyche funktioniert, kann pathologische, krankhafte, Prozesse angemessen beurteilen. Der bestehende Psychologiestudiengang beinhaltet bereits umfassende Kenntnisse über die Psyche und Therapiemethoden, die auch zukünftige Therapeutinnen und Therapeuten benötigen."


Weiterführende Informationen:
Zum Mitgliederbrief des BDP:
www.bdp-verband.de/aktuell/2017/171116_zukunft.html
Zum Positionspapier des BDP:
www.bdp-verband.de/bdp/politik/2015/150219_loesung.pdf
Zur Entlohnung der PiAs:
www.bdp-verband.de/bdp/presse/2018/04_pia-protest.html
Zum PiA-Protest der BDP-S und des VPP im BDP:
www.bdp-verband.de/bdp/presse/2018/05_pia-protest.html

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als anerkannter Berufs- und Fachverband ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP wurde vor mehr als 70 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.500 Mitglieder in 13 Landesgruppen und 11 Sektionen an.

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Quelle:
Pressemitteilung 7/2018 vom 6. Juni 2018
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Philipp Kardinahl, Pressereferent des BDP
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620
Fax: 030 - 209 166 680
presse@bdp-verband.de
Internet: www.bdp-verband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2018

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