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KOMMENTAR/203: Mit Kanonen auf Spatzen ... (SB)


Antidopinggesetz wirft Schatten voraus: Polizei durchleuchtet Umfeld von Evi Sachenbacher-Stehle



Wer schützt die Athletinnen und Athleten vor den Wettbewerbsschützern, ihren Doping-Verdächtigungen, Dämonisierungen und Hetzreden? Wer schützt die Familien, Freunde und Kontaktpersonen von Sportlerinnen und Sportlern, die aus welchen Gründen auch immer ins Fadenkreuz der Dopingfahnder geraten sind und nun mit Observationen, Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder heimlichen Bespitzelungen durch Polizeibehörden rechnen müssen? Ist Eltern von leistungssporttreibenden Athleten überhaupt klar, daß auch sie in Verdacht geraten, in Konspiration mit vermeintlichen Dopinghändlerringen zu stehen, wenn ihr Kind durch fahrlässige oder unbeabsichtigte Einnahmen verbotener Stoffe - etwa durch verunreinigte Nahrung - positiv getestet wurde? Haben Eltern, Ehepartner oder Freunde überhaupt eine Vorstellung davon, was einem Kaderathleten alles angetan wird, wenn er oder sie in die Fänge der Doping-Inquisition gerät? Realisieren sie, daß kein Athlet auf der Welt - auch der ehrlichste nicht - davor gefeit ist, aufgrund menschlicher Schwächen wie Vergeßlichkeit, Nachlässigkeit oder Leichtsinnigkeit an den Doping-Pranger gestellt zu werden? Ja, daß eine wesentliche Funktion des Dopingkonstruktes darin besteht, Menschen bis in die letzte Körperzelle hinein unter Verdacht zu stellen und polizeipflichtig zu machen, damit sie im gnadenlosen Leistungswettbewerb noch besser funktionieren?

Der Dopingfall der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle, die nach eigenem Bekunden gerade den schlimmsten Alptraum erlebt, den man sich vorstellen kann, und keine Erklärung für den positiven Test hat, könnte einem die Augen öffnen. Voraussetzung ist allerdings, daß man sich nicht von medialen Skandalisierungen oder den alles andere als seriösen Auslassungen sogenannter Dopingjäger blenden läßt.

Die Olympiateilnehmerin war am 17. Februar bei einer Dopingkontrolle in Sotschi sowohl in der A- als auch in der B-Probe positiv auf das Stimulans Methylhexanamin getestet worden, das sie ersten Mutmaßungen zufolge ohne Vorsatz über ein chemisch verunreinigtes, aber legales Nahrungsergänzungsmittel, das ihr von einem Mentaltrainer empfohlen worden sein soll, aufnahm. Laut offiziellen Angaben sollen allein im Jahr 2013 weltweit knapp 400 solcher (Un-)Fälle, die die Athleten aufgrund des strengen Verschuldensgrundsatzes im Sport (Strict-Liability-Regel) ganz allein zu verantworten haben, bekanntgeworden sein. Wie die Süddeutsche Zeitung, seit Jahren Kampagneträger einer erzkonservativen Kriminalisierungspolitik im Sport, mit unverhohlener Begeisterung berichtete, sei die juristische Begleitung dieses Falles "flotter und effektiver als je zuvor" verlaufen: Am späten Nachmittag hätte Sachenbacher-Stehle den positiven Befund bestätigt und "schon am Abend durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) den Olympia-Stützpunkt der Biathleten in Ruhpolding sowie zwei Privatgebäude". Wie die Abteilung im Wiener Innenministerium gegenüber der SZ bestätigt haben soll, wurde aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft München auch Sachenbacher-Stehles Hauptwohnsitz in Österreich durchsucht. Dort sollen auch Substanzen konfisziert worden sein. [1]

Am 23. Februar bestätigte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) offiziell, daß er nach der positiven Dopingprobe von Evi Sachenbacher-Stehle Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt habe. Zudem soll der DOSB der Münchner Staatsanwaltschaft I alle ihm vorliegenden Informationen zum Fall Sachenbacher-Stehle zur Verfügung gestellt haben. Die Justizbehörde ermittelt wegen des Tatvorwurfes des unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, obwohl nicht einmal klar ist, ob es sich bei dem als Doping gewerteten Wirkstoff um ein im Wettkampf detektiertes Überbleibsel aus einer legalen Trainingsanwendung handelt. Denn Stimulanzien wie Methylhexanamin sind nur im Wettkampf verboten, nicht im Trainingsprozeß.

Der Dachverband beruft sich bei seinem Vorgehen auf das selbstgesetzte, rechtlich umstrittene "Anti-Doping-Management". Dort heißt es: "Ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, unabhängig ob durch eine/n Athleten/in oder eine/n Athletenbetreuer/in, sieht von Seiten des DOSB den sofortigen Ausschluss aus der Olympiamannschaft, die Rückforderung der Entsendekosten, eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro und Strafanzeige vor." [2] Nachdem die Biathletin mit Schimpf und Schande aus dem Olympischen Dorf verbannt worden war, erklärte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper (Grüne) zur Anzeige gegen Unbekannt: "Damit wollen wir sicherstellen, dass das gesamte Umfeld ausgeleuchtet wird und die Hintermänner erwischt und vor Gericht gestellt werden."

Nach Bekanntwerden dieses "möglichen Dopingfalls", der nach aktueller Kenntnislage an Harmlosigkeit kaum zu überbieten ist, wurde in Deutschland sofort und schlagwortartig einmal mehr die Werbetrommel für ein strenges Anti-Doping-Gesetz gerührt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verkündete via "Bild"-Zeitung, daß er schon den Besitz geringster Mengen von im organisierten Sport verbotenen (aber andernorten erlaubten) Substanzen mit Gefängnis bestrafen will. Die straf- und arzneimittelrechtliche Gemengelage ist so kompliziert, wie auch Verletzungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Grundrechts eigenverantwortlicher Selbstgefährdung offenkundig sind, daß selbst das Bundesinnenministerium erklärt, es handele sich bei dem Gesetz um "juristisches Hochreck" [3] - eine galante Formulierung für einen Umstand, den man weniger prätenziös auch mit "Rechtsverdrehung" umschreiben könnte.

Obwohl der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Dr. Clemens Prokop, bei seiner Wiederwahl im November 2013 bestätigte, daß er und seine Vizepräsidentin Dagmar Freitag (SPD) bei den Koalitionsverhandlungen in Sachen Antidopinggesetz "aktiv mitwirken durften" [4], wurde die DLV-SPD-Verbindung keinesfalls zum Anlaß genommen, den Interessensfilz zwischen Spitzensport und Politik bei der Lancierung eines harten Antidopinggesetzes zu hinterfragen. Die studierte Sportwissenschaftlerin Dagmar Freitag ist im DLV nicht nur für Marketingfragen zuständig, sondern präsidiert auch den Sportausschuß des Deutschen Bundestages. Zugleich sitzt sie im Hochschulrat der Deutschen Sporthochschule Köln und im Aufsichtsrat der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Wo die Medien ansonsten "Ämterverquickung" und "Interessenskonflikte" brandmarken, wird plötzlich nur noch vereinzelt lahme Pflichtkritik am Sportlobbyismus geübt. Warum ist klar: Dagmar Freitag ist die Gewährsfrau des Medienmainstreams bei der Durchsetzung eines die Probleme des Profi- und Spitzensports verkaufsträchtig in Jagdszenen verwandelnden Antidopinggesetzes, das der Jurist Clemens Prokop mit einem Rechtspositivismus, wie man ihn in aufgeklärten Zeiten nicht mehr für möglich gehalten hätte, auf dem DLV-Verbandstag mit folgenden Worten anpries: "Es geht nicht darum, Sportler zu kriminalisieren, sondern dopende Sportler sind kriminell. Dopende Sportler sind Betrüger, und deswegen sind sie nicht virtuell, sondern ganz pragmatisch." [4]

Einen kleinen Vorgeschmack, wohin dieser, die Enge einer legalistischen Weltsicht widerspiegelnde Pragmatismus in sozialer und materieller Hinsicht führt, liefert der Fall Sachenbacher-Stehle, die nun zum Verfahrensobjekt des Biathlon-Weltverbandes, der nationalen und internationalen Dopingagentur sowie von Straf- und anderen Behörden geworden ist. Der positive Test und eine mögliche Sperre dürften das Ende ihrer Karriere bedeuten, prognostizieren die Medien. Als Sportsoldatin der Bundeswehr droht der 33jährigen der Rauswurf aus der Spitzensportförderung und ein truppendienstliches Disziplinarverfahren (z.B. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz). Weil Sachenbacher-Stehle seit Jahren keine finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Sporthilfe erhalten hat, entfällt in ihrem Fall die Rückzahlung der Fördergelder der vergangenen zwei Jahre. Neben der Vertragsstrafe durch den DOSB könnte auch noch eine durch den Ausrüster hinzukommen. Sponsorenabsprünge sind ebenso möglich. Ganz zu schweigen von den immensen Kosten für die Anwälte und wissenschaftlichen Gegengutachten, welche Sportlerinnen und Sportler bereits in den Ruin getrieben oder sogar davon abgehalten haben, für ihre Unschuld zu streiten.

Auch am sozialen Spießrutenlauf nach einem positiven Befund sind schon Menschen zerbrochen. Die Medien unterstellen der Sportlerin gleichzeitig Dummheit - schließlich würden Athleten ja ständig vor verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt (daß auch Nahrungsmittel kontaminiert sein könnten, wird gar nicht thematisiert) - und betrügerische Intelligenz: Sie könnte Leichtfertigkeit ja nur vorgeschützt haben. Nahrungsergänzungsmittel enthalten u.a. Eiweiße, Kohlenhydrate, Aminosäuren oder Mineralien in Konzentratform und werden von unzähligen Topathleten genommen, weil nur so die geforderten Hochleistungen effektiv zu erbringen sind. Doch es geht nicht nur um Ernährung. Bei den enormen Trainingsumfängen und Wettkampfanforderungen bleiben körperliche Krankheits-, Verletzungs- und Verschleißerscheinungen nicht aus. Diese bedingen wiederum erhebliche Mengen an pharmazeutischen und medizinischen Mitteln zur Prävention, Therapie und Rehabilitation, so daß die Athleten schon deshalb zu Tatverdächtigen werden, weil sie sich im Besitz dieser oft ärztlich verschriebenen Mittel - darunter auch unerlaubte, aber per Ausnahmegenehmigung legalisierte - befinden. Ein strenges Antidopinggesetz würde Ermittlungsbehörden einen permanenten Vorwand zur Durchsuchung, Überprüfung und Überwachung von Sportlerwohnungen liefern.

DLV-Chef Clemens Prokop indes, dessen Spitzenathleten ebenfalls auf die Spezialnahrung zurückgreifen, behauptet ohne rot zu werden, daß selbst der Gebrauch von Nahrungsergänzungsmitteln der Grundethik des Sports widerspreche, wenn er der Erzielung von Leistungsvorteilen diene. "Leichtathletik ist die Summe aus Training und körperlichem Talent", sagte der Regensburger Amtsgerichtsdirektor. "Wir wollen nicht, dass die Leistung als weiteren Faktor chemische Zusätze hat." [5] In Anbetracht solch sport- und zivilisationsferner Reden sollte die Frage gestattet sein, ob man in bayerischen Amtsstuben noch auf Tontafeln schreibt.

Das Anti-Doping-Regime wurde so konstruiert, daß der kollektive Bezichtigungsdruck möglichst auch durch die (Ex-)Athleten selbst ausgeübt wird. Je mehr sie die Verdachtskultur verinnerlicht haben, desto härter teilen sie gegen die am National-Pranger stehenden Dopingsünder aus. In einem Kommentar für den "Kicker" kritisierte die zweimalige Biathlon-Olympiasiegerin Uschi Disl ihre Bekannte scharf: "Was mich am Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle am meisten ärgert, ist, dass sie nicht nur sich selbst, sondern damit das ganze Biathlon ins Unglück stürzt. Und dass sie obendrein den gesamten deutschen Sport in den Schmutz zieht." [6]

Ebenso durchschaubar in Sachen Gruppenvereinnahmung und -spaltung agieren Dopingforscher wie Perikles Simon, auch bekannt dafür, daß er dem Generalverdacht im Sport regelmäßig mit hohen Dunkelziffer-Spekulationen Zunder gibt und die wildesten Doping-Theorien verbreitet. "Besonders gegenüber den ungedopten Sportlern und dem Nachwuchs ist es eine große Verantwortungslosigkeit und Respektlosigkeit, wenn die Funktionäre so einen Dopingfall bagatellisieren und Fehlinformationen streuen", kritisierte der Professor sowohl das Verhalten des DOSB als auch die bisherigen Erklärungsversuche der Tatverdächtigen. [7]

Bereits ohne Antidopinggesetz müssen Athleten, die "unbewußt", "fahrlässig" oder "ohne Vorsatz" ins Visier der Dopingagenturen und Behörden geraten sind, mit schlimmsten Konseqenzen rechnen. Schon jetzt müssen diese Sportler davon ausgehen, daß ihr gesamtes soziales Umfeld von der Polizei ausgeleuchtet wird, wie Michael Vesper kürzlich bestätigte, weil der DOSB im Zusammenspiel mit der NADA den Automatismus der Strafanzeige gegen Unbekannt eingeführt hat, der in Sotschi nun öffentlichkeitswirksam und mit größter Geschwindigkeit durchexerziert wurde.

Wer noch alle Sinne beisammen hat, kann sich leicht ausmalen, was passieren würde, wenn die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit Gesetzeskraft erlangte und auf breiter Front in einer hochmedikalisierten Gesellschaft Jagd auf vermeintliche "Dopingbetrüger" und ihre "Hintermänner" gemacht werden könnte. Man wünschte den Befürwortern eines solchen Ermächtigungsschrittes geradezu, daß ihre Söhne, Töchter oder sie selbst einmal unter Dopingverdacht geraten, etwa weil sie einen positiven Befund haben, den sie sich nicht erklären können, oder weil ein legales Mittelchen in der Hausapotheke steht, das auch zu illegalen Dopingzwecken im Sport eingesetzt werden könnte.

Ein Wesensmerkmal des galoppierenden Antidopingkampfes besteht darin, daß dort, wo streitbare Kritik und sozialer Widerstand vonnöten wäre, lähmender Konformismus und wissentliches Dummstellen das Feld der Auseinandersetzung prägen - ein Indiz für die Wirksamkeit der Gesellschaftskampagne. Auch die Ansicht der SPD-Abgeordneten Dagmar Freitag im Bundestagssportausschuß, "beim Thema Anti-Doping-Gesetz sind die Argumente weitgehend ausgetauscht" und die Politik müsse sich nun für die eine oder die andere Richtung entscheiden [8], zielt an der Realität vorbei: Tatsächlich hat noch gar keine allgemeingesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen eines solchen Antidopinggesetzes stattgefunden, weil in den Medien eine simplifizierende Schwarzweißmalerei vorherrscht, die sich die NADA kürzlich sogar als PR-Strategie zu eigen gemacht hat. Im Zuge ihrer Werbeinitiative für mehr Geld hat die NADA ihr Logo und Aussehen verändert. "Die neuen Farben sind Schwarz und Weiß, denn in der Frage nach der sauberen Leistung gibt es kein Grau", erklärte die NADA bzw. die von ihr beauftragte Marketingfirma [9]. Die semantische Augenwischerei kann offenbar gar nicht platt genug sein, um nicht doch beim Massenpublikum zu verfangen. Die wenigsten machen sich aber klar, daß Schwarz-Weiß-Denken auch bedeutet, daß man den Definitionsmächten nahezu schutzlos ausgeliefert ist, wenn sich das Damoklesschwert des Verdachts einmal senkt und die Welt nach letztlich willkürlichen Kriterien in zwei Hälften spaltet. Kriminalisierung von Dopingsündern heißt Menschenjagd im staatlichen Auftrag!

Fußnoten:

[1] http://www.sueddeutsche.de/sport/dopingfall-sachenbacher-stehle-verschwunden-von-der-liste-des-mentaltrainers-1.1896581. 23.02.2014.

[2] http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Sotschi_2014/sotschi_anti-doping-management.pdf

[3] http://www.sueddeutsche.de/news/sport/olympia-bundesregierung-plant-haftstrafen-bei-doping-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140221-99-03859. 21.02.2014.

[4] http://www.leichtathletik.tv/index.php/v/clemens-prokop-meine-ziele. 16.11.2013

[5] http://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/nahrungsergaenzungsmittel-ich-kann-doch-nicht-zwoelf-steaks-essen-12817275.html. 23.02.2014.

[6] http://www.neues-deutschland.de/artikel/925073.von-nichts-eine-ahnung.html. 25.02.2014.

[7] http://www.t-online.de/sport/olympia/id_68230772/evi-sachenbacher-stehle-dopingforscher-simon-von-fall-ueberrascht.html. 25.02.2014.

[8] Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen. 12.02.2014.
http://www.schattenblick.de/infopool/parl/fakten/pafb4203.html.

[9] http://www.nada.de/de/nada/aktuelles/newsdetail/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[news]=553&cHash=db3b92dbc6#.UwJGXWczQ2q. 28.01.2014.

7. März 2014