Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERRECHTE

FRAGEN/001: Professor Birnbacher - "Das Great-Ape-Project ist eine Provokation im guten Sinne" (tierrechte)


tierrechte 3.14 - Nr. 68, September 2014
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

GRUNDRECHTE FÜR MENSCHENAFFEN
"Das Great-Ape-Project ist eine Provokation im guten Sinne"

Interview mit Prof. Dr. Dieter Birnbacher von Christina Ledermann



Gesellschaftliche Veränderungen im Umgang mit den Tieren sind an der Zeit - so sehen es auch namhafte Ethiker. tierrechte befragte Prof. Dr. Dieter Birnbacher, der die Initiative "Grundrechte für Menschenaffen" unterstützt. Birnbacher ist Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf. Er ist Mitglied verschiedener philosophischer Vereinigungen sowie der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer und der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf und er gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung an.


tierrechte: Herr Prof. Birnbacher, wie begründen Sie die Forderung der Initiative, Menschenaffen Grundrechte zu verleihen?

Prof. Birnbacher: Ich meine, dass die Menschenaffen die genannten Grundrechte verdienen, weil sie über einige der herkömmlich allein dem Menschen zugeschriebenen Fähigkeiten verfügen: Menschenaffen zeigen Ansätze zur Sprachfähigkeit, schreiben anderen Individuen Absichten und Meinungen zu und verfügen über die Elemente von Kultur. Die Lebensformen bilden ein Kontinuum.


tierrechte: Warum machen Sie den Anspruch auf elementare Rechte an den kognitiven Fähigkeiten der Tiere fest? Reicht nicht die Leidensfähigkeit als Argument, um den Tieren ein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Unversehrtheit zuzugestehen?

Prof. Birnbacher: Aus meiner Sicht kann die Leidensfähigkeit für sich genommen nur ein Recht auf Unversehrtheit begründen. Das Recht auf Leben kann nicht absolut gelten, solange eine Tötung leidensfrei möglich oder das damit verbundene Leiden geringfügig ist und durch das Wohlbefinden, das das Tier während seiner Lebenszeit erfahren hat, mehr als aufgewogen wird. Ein Beispiel ist die "Einschläferung" eines Haustiers, dem das Leben genommen wird, um es vor Qualen zu bewahren.


tierrechte: Was ist aus Ihrer Sicht entscheidend für die Frage, ob Tiere Rechte haben bzw. ob der Mensch sie ihnen gewährt?

Prof. Birnbacher: Rechte gehen über Pflichten hinaus. Eine Pflicht, ein anderes Wesen in bestimmter Weise zu behandeln, kann auch dann bestehen, wenn dieses Wesen kein festgeschriebenes Recht darauf hat, so behandelt zu werden. Kant nannte solche Pflichten "unvollkommene" Pflichten. Beispiele sind Wohltätigkeit und Großzügigkeit. Derjenige, gegenüber dem Sie sich großzügig zeigen, hat nicht immer auch ein Recht auf diese Großzügigkeit. Sie besteht aber dennoch als moralische Pflicht.


tierrechte: Meinen Sie, dass wir Menschen gegenüber allen Tieren bestimmte Pflichten haben - z. B. Unversehrtheit, artgemäße Haltung -, aber nur einige wenige Spezies besondere Rechte bekommen sollten?

Prof. Birnbacher: Ich meine, dass wir ausschließlich gegenüber leidensfähigen Tieren Pflichten haben, also nicht auch gegen Einzeller und Krustentiere, die mit einiger Sicherheit nicht leidensfähig sind. Eine genaue Grenze ist schwer zu ermitteln und sollte von unserer Seite großzügig zugunsten der Tiere gesetzt werden. Je leidensfähiger ein "höheres" Tier ist, desto mehr wandelt sich die Verpflichtung zu einem Rechtsanspruch. Auch hier gibt es keine klare Grenze. Aber insbesondere die Tiergattungen, die dem Menschen von ihren Fähigkeiten und Sensibilitäten her am nächsten kommen, sollten über die Verpflichtung zu ihrem Schutz hinaus auch ein Recht auf diesen Schutz zugesprochen bekommen.

Wer ein Recht hat, kann dieses Recht einklagen. Ist er - wie Tiere - nicht selbst dazu in der Lage, fällt anderen die Aufgabe zu, sich zu Anwälten fremder Rechte zu machen. Bekommen bestimmte Tiere Rechte, heißt das natürlich nicht, dass diese Rechte ausnahmslos gelten. Sie müssen gelegentlich entgegenstehenden Rechten von Menschen oder anderen Tieren weichen. Wer einem Tier ein Recht auf Leben zuschreibt, meint damit nicht, dass Tiere unter keinen Umständen getötet werden dürfen, etwa auch in Notwehrsituationen oder zur Beendigung schweren Leidens.


tierrechte: Welche konkreten Folgen könnten sich bei Schaffung von Grundrechten für Menschenaffen für die betroffenen Tiere ergeben?

Prof. Birnbacher: Die Konsequenzen sind u.a., dass Menschenaffen nicht in Zoos gehalten werden und stattdessen ihr Leben in Reservaten verbringen sollten. Außerdem müssten die Anstrengungen verstärkt werden, die Jagd auf Menschenaffen in Afrika und die Verdrängung durch die Urwaldzerstörung in Afrika und Asien zu bekämpfen. In Deutschland werden zwar seit Längerem freiwillig keine Laborversuche mit Menschenaffen mehr gemacht, ich bedaure allerdings, dass der Ausschluss solcher Versuche nicht Teil des Tierschutzgesetzes, sondern lediglich der 2013 verabschiedeten Tierversuchsverordnung geworden ist.(*)


tierrechte: Das Thema Tierrechte ist - nicht zuletzt wegen der aktuellen Initiative - zum Thema eines breiten gesellschaftlichen Diskurses geworden. Andreas Sentker von der ZEIT fordert z. B. in einem Kommentar statt der sogenannten Käfig-Ethik, bei der es lediglich um mehr Quadratzentimeter Käfigboden pro Tier geht, einen neuen Gesellschaftsvertrag, der die Tiere - nicht nur die Menschenaffen - grundsätzlich mit einschließt. Was halten Sie von diesem Ansatz?

Prof. Birnbacher: Das Great-Ape-Project ist u. a. eine Provokation im guten Sinne: Es fordert dazu auf, das schizophrene Verhältnis der Gesellschaft zu den Tieren zu überdenken. Es kann ja schwerlich angehen, dass wir uns auf der einen Seite luxuriöseste Medizin und Psychotherapie für Schoßtiere leisten und auf der anderen Seite zugunsten eines möglichst niedrigen Fleischpreises hochempfindliche Säugetiere wie Schweine zu erbärmlichsten Lebensbedingungen verurteilen.


tierrechte: Bis vor wenigen Jahren fristete die Tierethik innerhalb der Philosophie eher ein Exoten-Dasein. Dies hat sich geändert. Die Frage ob und aufgrund welcher Eigenschaften Tiere eine moralische Berücksichtigung verdienen, wird mittlerweile in Proseminaren behandelt. Die Human-Animal Studies haben sich als ernsthafter Forschungsbereich und als eigenständige wissenschaftliche Disziplin etabliert. Hilal Sezgins Buch "Artgerecht ist nur die Freiheit" rangiert unter den Spiegel-Bestsellern. Leitmedien, wie FAZ, ZEIT und der Süddeutschen Zeitung, ist die Frage, ob Tiere Rechte haben, teilweise sogar ein Titelthema wert. Bricht hier etwas auf? Ist dies der Anfang eines Neubeginns der Mensch-Tier-Beziehung?

Prof. Birnbacher: Das ist zumindest zu hoffen. Allerdings hatte auch Peter Singers "Animal Liberation" eine große Auflage, ohne dass sich in der Realität viel geändert hat. Auch Empörung hat Halbwertszeiten. Tierrechte sind noch lange nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen, vor allem nicht in der politisch entscheidenden Generation der 50- bis 70-Jährigen. Leider können die Tiere ihre eigene Befreiung nicht ebenso in die eigene Hand nehmen wie Sklaven, Frauen oder Homosexuelle. Zwar werden die Rechte von Kindern heute allgemein anerkannt, aber ein Großteil der Menschen kennt Tiere in erster Linie nur als Nahrungsmittel.


tierrechte: Wann haben Sie begonnen, sich für die Tierethik zu interessieren? Gab es dafür einen bestimmten Auslöser?

Prof. Birnbacher: Der Einstieg war für mich das medizinethische Problem der Tierversuche in der Medizin. Das war in den 80er Jahren, also bevor die Ersatzmethoden Fuß gefasst haben und in den Regelwerken zu den Tierversuchen verankert worden sind. Ich bin allerdings zu der Überzeugung gelangt, dass die medizinischen Tierversuche zwar weiterhin eine große Herausforderung für den Tierschutz sind und insbesondere auf ihre Notwendigkeit hinterfragt werden müssen, dass aber insgesamt die menschliche Nutzung von hoch entwickelten Säugetieren zur Fleischerzeugung das größte Problem darstellt. Das gilt nicht nur für die Zahl der genutzten Tiere, sondern insbesondere auch für ihre zumeist äußerst ungünstigen Lebensbedingungen.


tierrechte: Wir danken Ihnen für Ihre Ausführungen!

(*) Zur Klarstellung: Die EU-Tierversuchsrichtlinie verbietet Tierversuche an Menschenaffen (Artikel 8 Absatz 3) und lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, Ausnahmen von diesem Verbot zuzulassen (Artikel 55 Absatz 2). Danach dürfen Tierversuche an Menschenaffen gemacht werden, wenn sie zur Erhaltung dieser Arten dienen oder im Zusammenhang mit schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen des Menschen stehen. Deutschland hat die EU-Rechtsbestimmungen inklusive der Ausnahmeregelungen 1:1 umgesetzt (und zwar in Paragraph 23 Absatz 5 der Tierversuchsverordnung). Deutschland hätte aber diese Ausnahmeregelungen nicht übernehmen müssen, diesen Spielraum eröffnet die EU-Tierversuchsrichtlinie in Artikel 55 Absatz 2.

*

Quelle:
tierrechte 3.14 - Nr. 68/September 2014, S. 10-11
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014