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TIERHALTUNG/401: Beispiellose Tierqual - harte Strafen gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. Februar 2007

Beispiellose Tierqual: Deutscher Tierschutzbund fordert harte Strafen


Ab kommenden Mittwoch müssen sich zwei Mitglieder der hessischen Unternehmerfamilie Schwinn vor dem Schöffengericht in Darmstadt für hundertfaches Tierleid verantworten. Der Deutsche Tierschutzbund fordert das Gericht auf, die beiden Hauptverantwortlichen der übermäßigen Tieransammlung mit aller gebotenen Härte des Gesetzes zu bestrafen. Gegen die Angeklagten müsse unter anderem ein generelles und lebenslänglich geltendes Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden, so der Verband in Bonn.

"Leider kann man nicht mit Einsicht der beiden für das Tierleid Verantwortlichen rechnen. Die Tier-Sammlung der Beschuldigten wird kein Ende haben, wenn sie nicht bestraft werden. Zudem müsste ein Tierhaltungsverbot konsequent überprüft werden, denn nur so kann unzähliges Leid bei alten, kranken und schwachen Tiere verhindert werden", appelliert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

In Amerika ist das Phänomen des Tiersammelns unter dem Begriff "Animal Hoarding" bekannt und als Krankheit anerkannt. Menschen, die darunter leiden, lassen sich auch durch Tierhalteverbote und Geldstrafen nicht abschrecken, Tiere zu sammeln. Diese verwahrlosen und sterben oftmals grausam.

Die wohlhabende hessischen Unternehmerfamilie Schwinn sammelte über viele Jahre Tiere an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Bundesländern. Insgesamt handelte es sich dabei um über 300 Pferde, 500 Hängebauchschweine, über 100 Ziegen und unzählige andere Tiere. In allen Haltungen konnten die gleichen, unhaltbaren Zustände festgestellt werden: bis auf die Rippen abgemagerte Tiere, über Monate unbehandelte Hufen und Klauen, von den Herden tot getrampelte Jungtiere, Hautparasiten und klaffende Wunden.

Griff ein Veterinäramt ein und versuchte Tiere zu beschlagnahmen, tauchten die Tierhalter unter und die Tragödie begann an einer anderen Stelle. So zum Beispiel auch im rheinlandpfälzischen Moorenmühle. Von dort retteten der Deutsche Tierschutzbund in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen und dem hessischen Veterinäramt Darmstadt-Dieburg im Frühling 2006 über 180 völlig verwahrloste Hängebauchschweine. Gegen die Familie Schwinn erstattete der Deutsche Tierschutzbund Anzeige wegen mehrfacher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Gegen den rheinland- pfälzischen Amtsveterinär, Dr. Hans Hüthwohl, läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Unter anderem musste eine Beschlagnahmung von Pferden in Hessen im Februar 2005 abgebrochen werden: die zu großer Gewaltbereitschaft neigenden Verantwortlichen fuhren mit einem Geländewagen auf Polizeibeamte und eine Amtstierärztin los. Auch für diese Tat werden sich die Angeklagten - neben weiterer Strafvorwürfe- vor Gericht verantworten müssen.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. Februar 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2007