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TIERHALTUNG/417: Zoos - vom Altertum bis heute (tierrechte)


tierrechte 3.07 - Nr. 41, August 2007
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Zoos - vom Altertum bis heute

Von Laura Zimprich


Die Geschichte der Tierhaltung im Zoo reicht zurück bis ins alte Ägypten. So richtete bereits Königin Hatschepsut aus der 18. Dynastie (etwa um 1500 vor Christus) den ersten bekannten zoologischen Versuchsgarten ein. In China sammelten die Kaiser im 14. Jahrhundert vor Christus Tiere verschiedener Regionen für ihre Paläste. Um die Zeitenwende hielt Kaiser Augustus in seinem Tiergarten in Rom rund 3500 Tiere, Kaiser Trajan, etwa 100 Jahre später, sogar 11.000.

Doch nicht nur die Haltung wilder Tiere faszinierte die Machthaber und Bevölkerung im alten Rom. Die Tierhatz im Kolosseum erfreute sich großer Beliebtheit. Allein zur Eröffnung wurden über 5000 Tiere abgeschlachtet. Der enorme Bedarf an Tieren sorgte für einen schwungvollen Tierhandel. Gegen Ende des Kaiserreichs war die Vielfalt der Arten so dramatisch zurückgegangen, dass es notwendig wurde, die Tiere am Leben zu erhalten, um sie mehrmals zu verwenden.


Zoos für die Aristokratie

Im Abendland des 16. und 17. Jahrhunderts war der Besitz von exotischen Tieren, insbesondere Raubtieren, ein Symbol der Macht. So nahm die Zahl der Tiergehege in Schlössern und Palästen sowie auch die Artenvielfalt zu. Die Tiere kamen als diplomatische Präsente orientalischer oder asiatischer Mächte ins Land oder wurden von Expeditionen mitgebracht. Der Transport der Tiere war mit großen Problemen verbunden. Eine Seereise konnte bis zu 15 Monate dauern, während der die Tiere in Kisten oder an Ketten auf Deck gehalten wurden. Entsprechend hoch war die Sterberate.

War im 16. Jahrhundert der Zutritt zu den Menagerien der Aristokraten ausschließlich geladenen Gästen vorbehalten, erhielt im 18. Jahrhundert eine größere Öffentlichkeit Zugang. Jedoch waren es vor allem reisende Tiervorführer, durch die die Stadtbevölkerung wilde Tiere kennenlernte. Wie heute Eisbär Knut wurden schon damals manche Tiere zu umfangreich vermarkteten Modeerscheinungen, z. B. Clara, ein indisches Nashorn, das Mitte des 18. Jahrhunderts durch eine jahrelange Ausstellungstour durch Europa berühmt wurde und von dem es Stiche, Broschüren, Gurte und Perücken gab.


Zoos für das Bürgertum

Ausgerechnet mit der Auflehnung des Bürgertums gegen den Absolutismus beginnt die Entstehungsgeschichte des Zoos, wie wir ihn heute kennen. In den ersten Tagen der Französischen Revolution 1789 marschierten Bürger zur Menagerie in Versailles und forderten die Freilassung der durch den 'Schöpfer frei ins Leben gelangten und zum Ruhm und Pomp des Tyrannen in schlechten Umständen gefangenen Tiere'. Die Forderung war nicht rein moralischer Natur, sondern auch darin begründet, dass die Tiere in Versailles teuer durchgefüttert wurden, während die Bevölkerung in Paris Hunger litt. So endete die Befreiung der Tiere auch für viele beim Schlachter. Die Überlebenden wurden in den öffentlich zugänglichen botanischen Garten 'Jardin des Plantes' in Paris gebracht. Die wichtigsten Prinzipien der neuen Einrichtung beschrieb Jacques-Henri Bernardin de Saint-Pierre, der verantwortliche Intendant, wie folgt: naturnahe Haltung vorwiegend exotischer Tiere unter Beachtung ihrer Lebensbedürfnisse, wissenschaftliche Leitung und öffentliche Zugänglichkeit zur naturkundlichen und sittlich-moralischen Belehrung der Nation.

Nach diesem Vorbild entstanden im 19. Jahrhundert in vielen europäischen Städten zoologische Gärten. Gegründet wurden sie von Bürgern in privilegierten Positionen, die sich zu zoologischen Gesellschaften zusammenschlossen, oder von Aktiengesellschaften, die darauf spekulierten, mit den exotischen Tieren Geld zu verdienen.


Zoos in Erklärungsnot

Viele der damals gegründeten Zoos bestehen noch heute, weitere sind hinzugekommen. Etwa 700 Zoos, Tierparks und Safariparks gibt es derzeit in Deutschland. In Zeiten, in denen Dokumentarfilme die Serengeti und die Arktis ins heimische Wohnzimmer bringen und Fotosafaris in die entlegensten Reservate der Welt von Pauschalreiseveranstaltern angeboten werden, scheinen die Zoos in die Not geraten zu sein, die lebenslange Gefangenhaltung von Wildtieren auf engstem Raum rechtfertigen zu müssen. Sie begründen ihre Existenz mit selbst gestellten Aufgaben, die fast wie jene Prinzipien klingen, die Jacques-Henri Bernardin des Saint Pierre 1792 formulierte: artgerechte Haltung, wissenschaftliche Forschung, Bildung, Aufklärung und, neu hinzugekommen, Arterhaltungszucht.


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Zoos - Gesetze und Vorschriften

Grundsätzlich gelten für Zoos, wie für alle anderen Tierhaltungen auch, das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Konkrete Vorgaben zur Gehegegröße oder ähnlichem sind darin allerdings nicht enthalten. Mindestanforderungen an die Haltung bestimmter Tierarten in Zoos finden sich In den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Gutachten und Leitlinien. Seit 1999 gilt zudem die sogenannte EU-Zoorichtlinie. Diese verlangt, dass alle dauerhaften Einrichtungen, in denen lebende Exemplare von Wildtierarten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, folgende Bedingungen erfüllen:

Beteiligung an Projekten zur Arterhaltung.
 
Förderung der Aufklärung und des Bewusstseins der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt.
 
Halten der Tiere unter Bedingungen die den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung tragen sollen, wozu unter anderem eine artgerechte Ausgestaltung der Gehege gehört.
 
Vorbeugen vor dem Entweichen von Tieren.
 
Führung eines Registers in einer den verzeichneten Arten jeweils angemessenen Form.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Betriebsgenehmigung erteilt werden. In Deutschland sind die entsprechenden Bestimmungen in den rechtlichen Vorschriften der Bundesländer verankert worden.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 41/August 2007, S. 10
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2007