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TIERHALTUNG/428: Trotz EU-Verbots immer noch Kälber in Anbindung gehalten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. Januar 2008

Trotz EU-Verbots werden noch immer Kälber in Anbindung gehalten

Deutscher Tierschutzbund fordert konsequente Durchsetzung


Der Deutsche Tierschutzbund betont, dass die Anbindehaltung von Kälbern nicht artgerecht sei und in keiner Weise dem natürlichen Bewegungsbedürfnis der Tiere entspreche. Bereits vor zehn Jahren, im Januar 1998, wurde aus diesem Grund das EU-weite Verbot dieser tierquälerischen Haltungsform ausgesprochen. Seit 2001 ist dies auch Gesetz in Deutschland. Dennoch werden hierzulande noch immer Kälber angebunden, ohne dass diese Tierquälerei geahndet wird. Der Deutsche Tierschutzbund fordert sowohl Landwirte als auch Behörden auf, dieses Verbot konsequent umzusetzen.

Allein in Bayern werden in einem Drittel aller Betriebe noch immer Kälber mit Stricken oder Ketten im Stall fixiert. Sie fristen ein trostloses Dasein ausschließlich im Stehen oder Liegen. Das Umherlaufen und Spielen mit anderen Kälbern ist nicht möglich. Vor allem in Süddeutschland wird das Verbot dieser tierquälerischen Haltungsform von vielen Landwirten missachtet, ohne rechtliche Konsequenzen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher strengere Kontrollen und die Streichung der Subventionen für Landwirte, die den gesetzlichen Regelungen nicht nachkommen, wie es auch in der EU-Gesetzgebung vorgesehen ist.

Seit Januar 2007 gilt in den EU-Staaten die so genannte Cross Compliance Regelung auch für Tierschutzvorschriften. Demnach werden Betrieben, die bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht einhalten, die Subventionen gekürzt. Allerdings finden diese Kontrollen nur stichprobenhaft statt. Landwirtschaftsminister Seehofer und Vertreter der bayrischen Landesregierung versuchen in Brüssel Ausnahmeregelungen vom Anbindeverbot für bayrische Betriebe durchzusetzen. Dadurch würde ein bestehendes Gesetz ignoriert und Tierleid subventioniert, so der Deutsche Tierschutzbund.

Eine Umstellung auf tiergerechte Gruppenhaltung mit Auslauf sei dabei weder mit großen Umbauten noch mit Investitionen verbunden, so die Tierschützer. Diese Maßnahmen seien jedem Betrieb zuzumuten, besonders da die Bestimmungen mit langen Übergangsfristen eingeführt wurden. Eine Gruppenhaltung wirke sich erwiesenermaßen auch positiv auf die Gesundheit der Kälber aus.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert Verbraucherinnen und Verbraucher auf, sich bewusst für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft zu entscheiden. So böten z.B. vom NEULAND e.V. (www.neuland-fleisch.de) für artgerechte und umweltschonende Nutztierhaltung zertifizierte Landwirte Alternativen.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. Januar 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2008