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TIERHALTUNG/587: Kritik an Genehmigung der Mega-Schweinemastanlage Haßleben (Albert Schweitzer Stiftung)


Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt - 20. Juni 2012

Genehmigung der Mega-Schweinemastanlage Haßleben ist politisches Versagen

Bestürzt reagiert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt auf die heute [20.06.2013] bekannt gewordene Genehmigung der Schweinefabrik in Haßleben für mehr als 36.000 Tiere.



Heute [20.06.2013] wurde die Schweinezucht- und -mastanlage im brandenburgischen Haßleben genehmigt. Die verantwortlichen Minister Tack (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; DIE LINKE) und Vogelsänger (Infrastruktur und Landwirtschaft; SPD) wollen ihre Verantwortung für die Genehmigung von sich schieben, indem sie sich auf eine »fachliche Entscheidung« berufen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt stellt jedoch klar, dass es sich um eine politische Entscheidung - zumindest des fahrlässigen Nichteingreifens - handelt, denn Ablehnungsgründe gab es zur Genüge. Zudem wurde durch eine Akteneinsicht bekannt, dass sich ein Abteilungsleiter aus dem brandenburgischen Umweltministerium massiv für die Genehmigung eingesetzt hat.

Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl: »Die Intensivtierhaltung werden wir durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zurückdrängen«. DIE LINKE schreibt: »Auch die Tierhaltung wollen wir verbessern. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst werden, nicht die Tiere an eine Haltungsform, die nur ökonomischer Effizienz verpflichtet ist«.

»Durch ihr Handeln bzw. Nichthandeln haben SPD und LINKE in Brandenburg gerade genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie auf Bundesebene versprechen. Ministerin Tack und Minister Vogelsänger ist eine Art unterlassener Hilfeleistung vorzuwerfen«, betont Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Im Vorfeld hatte die Stiftung durch einen Online-Appell versucht, Ministerin Tack doch noch zum Handeln zu bewegen. Den Appell unterzeichneten innerhalb von fünf Tagen 28.000 Menschen.

Doch der Kampf gegen die Genehmigung der Anlage ist noch nicht vorbei. Die Betroffenen vor Ort werden vor Gericht gegen die Genehmigung klagen. Da der beantragte Sofortvollzug nicht genehmigt wurde, darf der Investor die Anlage auch nicht in Betrieb nehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juni 2013
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Marienstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de
Internet: www.albert-schweitzer-stiftung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2013