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TIERHALTUNG/703: Ferkelkastration mit Lokalanästhesie tierschutzwidrig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 27. Juni 2017

Ferkelkastration mit Lokalanästhesie tierschutzwidrig


Nachdem sich bereits die Bundestierärztekammer Anfang Juni kritisch zur Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration geäußert hat, haben gestern auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und die Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. ihre deutliche Ablehnung der Methode öffentlich kommuniziert. Der Deutsche Tierschutzbund sieht die lokale Betäubung zur Ferkelkastration schon lange kritisch und spricht sich stattdessen für eine Stärkung der anderen Alternativen aus: Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch und Kastration unter Vollnarkose. Auch im Rahmen der europaweiten Kampagne "#EndPigPain" macht sich der Verband für ein Ende des Leidens von Schweinen in der Landwirtschaft stark - unter anderem für ein sofortiges Ende der betäubungslosen Ferkelkastration.

"Die Äußerungen der tierärztlichen Vereinigungen bestärken uns in unserer Argumentation: Die Injektionen bedeuten zusätzlichen Stress und Schmerzen und die Betäubung reicht nicht aus, um den Schmerz bei der Kastration vollständig auszuschalten", erklärt Dr. Stefanie Zimmermann, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. "Die Methode ist daher genau wie die betäubungslose Kastration ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dass die Tiere weiter leiden, nur weil Wirtschaftlichkeit wieder mal vor Tierschutz geht, ist nicht hinzunehmen." Die betäubungslose Ferkelkastration ist ab 2019 verboten. Tierschützer und tierärztliche Vereinigungen befürchten mit der Lokalanästhesie nun eine weichgespülte "Lösung" der Branche, die die Situation für die Tiere nicht verbessern und ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen als Option gesehen wird. Bei entsprechender Zulassung eines Lokalanästhetikums dürften Landwirte die lokale Betäubung selbst durchführen, was ökonomisch am günstigsten wäre. Mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmittelgabe gibt es jedoch bereits drei Alternativen, die praxistauglich und vor allem tierschutzgerecht sind.

Unterstützung des Bundesministers unverständlich

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hatte seine Unterstützung der Lokalanästhesie als "vierten Weg" zugesagt. Warum er damit der Wirtschaftlichkeit Vorrang vor dem Tierschutz gewährt, bleibt für den Deutschen Tierschutzbund unverständlich. "Über mehrere Jahre wird diskutiert, die Branche signalisiert Lösungen, aber auf den letzten Metern wird eine andere tierschutzwidrige Methode aus dem Hut gezaubert, weil es am Ende um Kostenersparnis geht", bewertet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Genauso intensiv, wie sich die Tiernutzerlobby diese Tricksereien ausdenkt, wäre es anzuraten, sich mit gleicher Intensität um die Umsetzung der bestehenden drei Alternativen zu kümmern und die Landwirte mit tierschutzorientierten Fördergeldern zu unterstützen. Der "vierte Weg" darf kein Weg sein: Herr Bundesminister, beteiligen Sie sich nicht daran, das eigene Gesetz zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 zu unterlaufen."

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 27. Juni 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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