Animal Rights Watch - Pressemitteilung vom 10. Januar 2017
Hessischer Kastenstanderlass erster Schritt in die richtige Richtung - Kastenstände gehören verboten
Hessen setzt als erstes Bundesland mit einem Kastenstanderlass das bundesweit gültige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg um. Demnach müssen Sauen in Kastenständen in der Lage sein, im Liegen ihre Beine auszustrecken, wie es bereits seit Jahrzehnten Tierschutz-Verordnungen regeln. Animal Rights Watch (ARIWA) sieht das als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen ist eine der größten Tierquälereien im Agrarsektor. Zusätzliches Leid bedeutet die bisher deutschlandweit gängige - gegen geltendes Recht verstoßende - Haltung in lediglich 70 cm breiten Kastenständen. Würde das Tierschutzgesetz ernst genommen, blieben jedoch nur die völlige Abschaffung der körperengen Käfige und letztlich ein Ende der Schweinezucht.
10.01.2016: Im November 2015 entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem Grundsatzurteil (3 L 386/14), dass die Breite eines Kastenstandes nur dann ausreichend ist, wenn sie mindestens der Höhe (Stockmaß) des Tieres entspricht. Dieses Urteil wurde im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 B 11.16) bestätigt und ist damit bundesweit gültig. In Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen ist bereits seit Jahrzehnten festgeschrieben, dass Schweine im Kastenstand sich in Seitenlage ausstrecken können müssen. In der Praxis hielt sich niemand daran. Gerichte und Erlasse sorgen nun dafür, dass den Rechtsbrüchen von Schweineindustrie und Veterinärbehörden, die dies alles geschehen ließen, ein Ende bereitet wird.
"Die Kastenstandhaltung von Sauen ist absolut tierquälerisch. Jedes Tier sollte in der Lage sein, seinen artgemäßen Bewegungsdrang und andere Bedürfnisse auszuleben", sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. In den bisher gängigen Kastenständen können die Sauen sich nicht einmal umdrehen. Rechnet man die Zeit in den Abferkelkörben dazu, sind die Zuchtsauen durch den immer wieder aufeinanderfolgenden Zuchtzyklus fast die Hälfte ihres Lebens zur Bewegungslosigkeit in diesen Boxen verdammt.
Eine Minimal-Umsetzung der rechtlichen Regelung reicht aus Sicht von ARIWA nicht aus: "Breitere Kastenstände bedeuten auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Das kann nur durch ein Verbot der Kastenstände verhindert werden", ergänzt Sandra Franz. "Aber ob mit oder ohne Kastenstände, die Schweinezucht ist eine tierverachtende Industrie. Als Gesellschaft müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir diese systematische Misshandlung von Tieren weiter hinnehmen wollen oder ob wir stattdessen nicht gemeinsam daran arbeiten sollten, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unseren heutigen Werten von Gewaltfreiheit und Gerechtigkeit anzupassen." Die einzige wirksame Alternative, um das flächendeckende Leid der Tiere zu beenden, sieht ARIWA daher in der Förderung pflanzlicher Alternativen und des bio-veganen Landbaus.
Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige
Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf
und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite
Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in
Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung des "Vegan
Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine
sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur
Verfügung gestelltes Bildmaterial.
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Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
E-Mail: presse@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org
veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2017
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