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JAGD/125: Hubertustag - Scharfe Kritik an Jagdgesetzgebung und Kirche (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 31. Oktober 2012

Hubertustag: Scharfe Kritik an Jagdgesetzgebung und Kirche

Neue Aktion: Liederbuch zeigt Probleme der Jagd auf



Anlässlich des Hubertustags (3.11.) fordert der Deutsche Tierschutzbund die Kirchen auf, sich nicht länger in den Dienst des Tötens zu stellen. In den nächsten Tagen werden bundesweit Messen und Jagden abgehalten. In den Messen erhalten Jäger den kirchlichen Segen für ihr Töten von Millionen Wildtieren und Zehntausenden Katzen und Hunden. Zugleich appelliert der Verband an die Politik, eine tierschutzverträgliche Novellierung der Jagdgesetze in Angriff zu nehmen. Auch ein Urteil auf europäischer Ebene macht eine Überarbeitung nötig: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende Juni geurteilt, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen. Mit einem Liederbuch macht der Deutsche Tierschutzbund auf die zentralen Probleme der Jagd aufmerksam: Dieses verknüpft klassische Jagdlieder mit den aktuellen Problemen der Jagd.

"Wir brauchen weitreichende Reformen bei der Jagdgesetzgebung. Jedes Jahr werden über fünf Millionen Wildtiere getötet. Zehntausende von Katzen und Hunden werden zudem wie Freiwild abgeschossen. Die Bejagung von vermeintlichen Schädlingen wie Krähen, Elstern oder Füchsen wird mit falschen Begründungen gerechtfertigt. Die Kirchen dürfen diesen verantwortungslosen Umgang mit der Natur nicht durch Hubertus-Messen würdigen und damit gutheißen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Bei der Jagd wird nach wie vor eine Vielzahl von tierschutzwidrigen Methoden eingesetzt, etwa Totschlagfallen, in denen die Tiere oftmals über qualvolle Stunden hinweg jämmerlich verenden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, das Bundesjagdgesetz zu reformieren. Ebenso sehen die Tierschützer die Bundesländer in der Pflicht, ihre Landesjagdgesetze tierschutzgerechter zu gestalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende Juni geurteilt, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Folglich muss das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften angepasst werden. Das Urteil des EGMR bestätigte nun die Einschätzung der Tierschützer, nach dem die aktuelle Regelung die Eigentumsnutzung übermäßig einschränkt.


Das Liederbuch "Tierlieder unserer Zeit" steht auch zum Download unter
www.tierschutzbund.de/jagd.html
bereit.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 31. Oktober 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2012