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JAGD/127: Recht auf Nichtbejagung eigener Flächen wird 2013 eingeführt (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Januar 2013

Recht auf Nichtbejagung eigener Flächen wird 2013 eingeführt

Bundeskabinett setzt EGMR-Urteil um



Eigentümer von Flächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, haben nach dem gestern im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zukünftig die Möglichkeit, ihr Grundstück im Rahmen eines behördlichen Antragsverfahrens von der Bejagungspflicht zu befreien. Die Möglichkeit der Befriedung beschränkt sich auf Grundstücke einzelner natürlicher Personen, welche gegenüber der zuständigen Behörde glaubhaft machen, dass sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Laut Gesetzesentwurf muss der Entscheidung über den Antrag eine umfassende Interessenabwägung durch die Behörde vorausgehen, in der auch die Belange der Land- und Forstwirtschaft Berücksichtigung finden.

Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zurück. Der Gerichtshof hatte geurteilt, dass die im deutschen Jagdrechtssystem verankerte Pflicht zur Duldung der Jagd gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode kommt Deutschland seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nach, das Urteil in nationales Recht umzusetzen. Das Prinzip der Jagdgenossenschaften und das Reviersystems werden durch die vorgesehene Änderung nicht angetastet, so der DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Januar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2013