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MELDUNG/030: Reisewarnung für Dänemark (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 4. August 2010

Reisewarnung für Dänemark


Nach Frankreich wurde zum 1. Juli 2010 nun auch in Dänemark die Gesetzgebung gegen bestimmte Hunderassen verschärft. Seitdem sind Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in der Begleitung von Touristen) von 13 - als sogenannte Kampfhunde bekannte - Rassen verboten. Der Deutsche Tierschutzbund protestiert gegen dieses Vorgehen und ruft Touristen auf, diese Länder zu boykottieren. Der Verband empfiehlt darüber hinaus, sich generell vor einer Reise ins Ausland über die entsprechenden Gesetze und Regelungen zu informieren.

Bisher waren in Dänemark Pitbull Terrier
http://de.wikipedia.org/wiki/American_Pit_Bull_Terrier und Tosa Inus verboten.

Nun sind seit dem 1. Juli 2010 auch die folgenden Rassen sowie deren Mischlinge hinzugekommen:
Amerikanischer Staffordshire Terrier
http://de.wikipedia.org/wiki/American_Staffordshire_Terrier
Fila Brasileiro
http://de.wikipedia.org/wiki/Fila_Brasileiro
Dogo Argentino
http://de.wikipedia.org/wiki/Dogo_Argentino
Amerikanische Bulldogge
http://de.wikipedia.org/wiki/American_Bulldog
Boerboel
http://de.wikipedia.org/wiki/Boerboel
Kangal
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%87oban_K%C3%B6pe%C4%9Fi#Kangal
Zentralasiatischer Owtscharka
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralasiatischer_Owtscharka
Kaukasischer Owtscharka
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaukasischer_Owtscharka
Südrussischer Owtscharka
http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdrussischer_Owtscharka
Tornjak
http://de.wikipedia.org/wiki/Tornjak
Sarplaninac
http://de.wikipedia.org/wiki/Sarplaninac

"Eine pauschale Verurteilung von Hunderassen ist wissenschaftlich unhaltbar. Ganze Rassen pauschal als gefährliche "Kampfhunde" einzustufen ist ungerechtfertigt und bedeutet für die Vielzahl freundlicher Hunde der betroffenen Rassen und deren Halter unzumutbare Restriktionen", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Halter (auch Touristen), die ihr Tier bereits vor dem 17. März 2010 besaßen, dürfen es behalten, müssen aber Auflagen (Maulkorbpflicht, kurze Leine) erfüllen sowie nachweisen können, wann und wo das Tier gekauft wurde, und um welche Rasse es sich genau handelt. Der Hund kann sonst von der Polizei beschlagnahmt werden.

Auch Tierheimen ist es nicht mehr gestattet, diese Tiere zu vermitteln. "Was aus den Tieren wird, ist völlig unklar. Aber es ist das Schlimmste anzunehmen", vermutet Apel.

Der Deutsche Tierschutzbund rät, sich vor einer Reise, z. B. bei der Botschaftsvertretung, genau über die am Urlaubsziel herrschenden Bestimmungen zu informieren. Für Dänemark wäre das:
http://www.ambberlin.um.dk/de/

Weitere Informationen auch unter:
http://www.tierschutzbund.de/urlaub_tiere.html


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. vom 4. August 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2010