Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 07.03.2017
Demo für den Erhalt der Tierschutz-Verbandsklage am 8. März in Düsseldorf
Am Mittwoch, den 8. März 2017, wird im nordrhein-westfälischen Landtag der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Verbandsklage-Gesetzes beraten. Aus diesem Anlass ruft der Bundesverband Menschen für Tierrechte dazu auf, an diesem Tag für den Erhalt des wichtigen Klagerechtes zu demonstrieren.
Am 27. Januar brachte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine (TierschutzVMG) in den NRW-Landtag ein. Am 8. März wird dieser Gesetzentwurf im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht diese Initiative als wahltaktisch motivierten Angriff auf das Verbandsklagerecht, um im Vorfeld der Landtagswahl im Mai die Interessen der Agrarlobby zu bedienen. Der Verband ruft deswegen alle Tierfreunde dazu auf, im Vorfeld der Sitzung für den Erhalt des Klagerechtes zu demonstrieren.
Wann: Mi., den 8. März 2017, 15:00 - 15:30 Uhr
Wo: vor dem Haupteingang des Landtags in Düsseldorf
(Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf)
"Wir sind entsetzt, wie unverhohlen die CDU Wahlkampf auf dem Rücken der Tiere macht. Mit ihrem Antrag gegen das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine dokumentiert die Partei, welchen Lobbys sie sich im Vorfeld der Landtagswahl andient, nämlich unter anderem der industriellen Landwirtschaft, die vom Leid der Tiere profitiert", kritisiert Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Der Antrag basiert, nach Ansicht des Tierrechtsverbandes, auf inhaltlichen Fehlern, Fehleinschätzungen und Unwahrheiten. In dem Antrag behauptet die CDU unter anderem, dass das Gesetz bisher nicht zum Wohl der Tiere genutzt worden sei, sondern nur zur Verhinderung von Stallbauten und zur Profilierung der anerkannten Tierschutzverbände.
Dem stellen sich die in NRW anerkannten Tierschutzverbände* entschieden entgegen: "Wir haben bewiesen, dass wir das Klagerecht mit Bedacht und im Sinne der Tiere einsetzen. Beispiel Kastenstände: Mithilfe der Tierschutz-Verbandsklage konnte unser Partnerverband ARIWA gerichtlich feststellen lassen, dass diese tierquälerische Haltungsform von Sauen gesetzeswidrig ist. Genau das ist Sinn und Zweck der Verbandsklage", führt Ledermann aus.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte sich zuvor jahrelang für die Einführung des Klagerechtes für Tierschutzorganisationen eingesetzt. Die Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Notwendigkeit des Klagerechtes wird nicht nur von Rechtswissenschaftlern bestätigt, sondern auch vom wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik. Im Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" bezeichnet das Expertengremium des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage als "unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz", das notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat sei.
Bereits sieben Bundesländer ermöglichen inzwischen Tierschutzverbandsklagen: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Saarland, Schleswig-Holstein. Niedersachsen wird als achtes Land hinzukommen.
*In Nordrhein-Westfalen haben sieben der insgesamt neun
zugelassenen Vereine ein gemeinsames "Landesbüro Verbandsklagerecht
anerkannter Tierschutzverbände in NRW" eingerichtet.
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner
Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und
gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte
ein. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Aachen sind über 60 Vereine
sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im
Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster
politischer Ebene.
Der Verband Menschen für Tierrechte e.V. kämpft gegen jeglichen
Missbrauch von Tieren. Er verfolgt den Ausstieg aus dem Tierversuch
und das Ende der "Nutztier"-Haltung. Um diese Ziele zu erreichen,
ernennt der Verband beispielsweise das "Versuchstier des Jahres",
betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs und setzt sich für
eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und Lehre
ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der
Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft
sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der
Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben
einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten,
Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über
aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem
erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der
Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als
gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
www.tierrechte.de
www.invitrojobs.com
www.satis-tierrechte.de
www.stadttauben.de
*
Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 7. März 2017
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017
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