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MELDUNG/321: Heimtierschutzverordnung - Deutscher Tierschutzbund legt Entwurf vor (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 21. März 2017

Heimtierschutzverordnung:

Deutscher Tierschutzbund legt Entwurf vor


Der Deutsche Tierschutzbund hat einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung erarbeitet, mit dem der Verband heute an die Öffentlichkeit geht. Eine entsprechende Verordnung könnte die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren wirksam und umfassend einheitlich regeln. Bisher gibt es außer dem Tierschutzgesetz und einer Verordnung für Hunde keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Heimtierhaltung.

"Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder Österreich fehlt es in Deutschland nach wie vor an Regelungen zum Schutz der Heimtiere", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Dies hat zur Folge, dass quasi jedermann nach Gutdünken ein beliebiges Tier halten oder mit einer Tierart züchten kann. Auch zum Handel mit Heimtieren gibt es kaum Vorgaben. Mit unserem Vorschlag für eine Heimtierschutzverordnung geben wir der Politik einen Entwurf an die Hand, dessen Umsetzung bereits vorhandene Rechtsvorschriften ergänzen und konkretisieren sowie vorhandene Gesetzeslücken schließen könnte." Der Deutsche Tierschutzbund wird seinen Entwurf an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Fraktionen senden und sie auffordern, aktiv zu werden.

Eine Heimtierschutzverordnung könnte zunächst für die üblicherweise in Privathaushalten gehaltenen Heimtiere, also Hunde, Katzen und Kleinsäuger, gelten. In einem zweiten Schritt könnten Tierarten ergänzt werden, für welche eine Eignung zur Haltung als Heimtier wissenschaftlich nachgewiesen wurde - aus Tierschutzsicht, aber auch aus Arten- und Naturschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.

Regelungen zum tierschutzgerechten Umgang

Da viele Fehler in der Heimtierhaltung vor allem auf Unwissenheit beruhen, sieht der Entwurf vor, dass Tierhalter die notwendige Sachkunde nachweisen müssen. Konkrete Vorgaben, die zur Haltung von Katzen und kleinen Heimtieren bislang fehlen, werden im Entwurf des Deutschen Tierschutzbundes ebenfalls festgelegt. So sollten beispielsweise soziale Tierarten, wie Kaninchen oder Meerschweinchen, nicht allein gehalten werden. Auch die Zucht und den Handel regelt der Verordnungsentwurf. So konkretisiert er zum Beispiel den "Qualzuchtparagraphen" des Tierschutzgesetzes, indem er tierschutzwidrige und daher nicht zulässige Züchtungen, wie Haarlosigkeit oder Kurznasigkeit, anführt. Heimtiere auf Parkplätzen oder auf Märkten unter freiem Himmel zu verkaufen, verbietet der Entwurf. Um Tiere und Halter einander besser zuordnen zu können, sind Hunde und Katzen mittels eines Transponders zu kennzeichnen und in einer dafür vorgesehenen Datenbank zu registrieren.


Der komplette Entwurf einer Heimtierschutzverordnung findet sich unter folgendem Link:
www.tierschutzbund.de/heimtierschutzverordnung

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. März 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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