Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/587: Bundesrat - Kommt Ende der Käfighaltung von Legehennen? (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Februar 2011

Bundesrat: Kommt Ende der Käfighaltung von Legehennen?


Am kommenden Freitag steht der Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz zur tierschutzgerechten Legehennenhaltung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Mit dem Antrag ist ein Verbot der Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen vorgesehen. Damit wären dann in Deutschland nur noch Boden-, Freiland- und Biohaltung erlaubt. Hintergrund ist, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz, die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige erlaubt sind, für ungültig erklärt wurde.

"Den Antrag begrüßen wir, das Ende der Hühnerqual scheint zu kommen. Wir hoffen, dass die anderen Bundesländer den Antrag stützen und das Verbot der Käfige rasch erfolgt. Denn neben dem millionenfachen Tierleid, das beendet werden muss, ist sofort zu verhindern, dass weitere, neue Käfiganlagen entstehen. Das erfordert Eile im Bundesratsverfahren, aber auch auf Seite der Bundesregierung", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

In der Kleingruppenkäfighaltung sind wesentliche Grundbedürfnisse und Verhaltensweisen der Tiere eingeschränkt. Im Vergleich zum herkömmlichen Käfig, in dem die Hühner bisher nur eine › DIN A4 Seite an Platz hatten, sind es im neuen Käfigsystem nur knapp mehr als ein DIN A4 Blatt. Die Tiere können nicht gleichzeitig ruhen, artgemäß scharren, picken und sandbaden. Stattdessen sind die Hühner einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Dies sind Folgen der Haltung auf Drahtgitter und von Federpicken und Kannibalismus. Der Deutsche Tierschutzbund hat in umfangreichen Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht die erheblichen Tierschutzprobleme dargestellt. Führende Wissenschaftler haben bestätigt, dass auch in den Kleingruppenkäfigen kein artgerechtes Verhalten möglich ist.

Apel betont, dass im Gespräch befindliche Bestandsschutzregelungen für Kleingruppenkäfige und Schadensersatz, wie von der Geflügelindustrie gefordert, kritisch zu sehen sind. "Am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert", so Apel.


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Februar 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2011