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POLITIK/602: Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik empfiehlt Tierschutzlabel (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 079 vom 6. April 2011

Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik empfiehlt Tierschutzlabel


Der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme für die Einführung einer nationalen Tierschutzkennzeichnung aus.


Ein solches Label sei unter bestimmten Bedingungen ein geeignetes Instrument, um die Bedingungen in der Tierhaltung zu verbessern, heißt es in der Stellungnahme. Es schaffe Markttransparenz für die Verbraucher und Anreize für die Produzenten, neue Märkte mit höherem Wertschöpfungspotenzial zu erschließen.

Der Beirat empfiehlt dem Gesetzgeber, den Rahmen für ein solches Tierschutzlabel in nationaler Pionierarbeit zu schaffen. Dabei müssten vor allem die relevanten Tierschutzleistungen, die mit einem solchen Siegel verbunden wären, definiert werden. Ein mehrstufiges Label, ähnlich dem Sternesystem der Hotelklassifizierung, schaffe Anreize für beständige Verbesserungen einer tiergerechten Haltung. Das Label soll freiwillig sein. Der Beirat spricht sich für eine umfassende, wissenschaftlich belastbare Tierschutzkennzeichnung aus, die das Gesamtkontext des jeweiligen Betriebes berücksichtigt. Dabei soll die gesamte Prozesskette von der Genetik über die Aufzucht bis hin zur Schlachtung in den Blick genommen werden. Anreizprogramme für ein Monitoring in den Betrieben und eine Informationskampagne sollten die Einführungsphase unterstützen.

Bundesministerin Aigner würdigte die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats heute in Berlin als einen "wertvollen Beitrag zu unseren Bemühungen, den Tierschutz in der Nutztierhaltung voranzubringen". Die Vorschläge würden im Rahmen des Charta-Prozesses, der gesellschaftlichen Debatte über die Zukunft einer verbraucherorientierten Landwirtschaft, einfließen, so die Bundesministerin.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 79 vom 06.04.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2011