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POLITIK/650: Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz - Bisher Hohlkörper ohne Beißkraft (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 15. Mai 2012

Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz: Bisher Hohlkörper ohne Beißkraft



Am 17. Mai 2002 beschloss der Deutsche Bundestag, den Tierschutz zum Staatsziel zu erheben und in Artikel 20 a des Grundgesetzes zu verankern. Zehn Jahre danach zieht der Bundesverband Menschen für Tierrechte eine bittere Bilanz und unterstreicht seine Forderung nach der Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und einer umfassenden Novellierung des Tierschutzgesetzes.

"Juristisch betrachtet setzt das Staatsziel Tierschutz den Meilenstein für mehr Tierrechte. Tatsächlich ist es aber noch immer ein Hohlkörper ohne Beißkraft, weil die Tiere davon bis heute nicht profitiert haben. Denn der Gesetzgeber, allen voran die schwarz-gelbe Bundesregierung, ignoriert den Verfassungsauftrag", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Aktuell widersetze sich Bundesministerin Aigner dem Votum der Bundesländer, die Kleingruppenkäfige für Legehennen nach maximal 12 Jahren zu beenden. Auch das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen, ebenfalls vom Bundesrat beschlossen, ließe die Bundesregierung links liegen. Bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht habe Aigner den Tierschutzrahmen nicht ausgeschöpft, so sei u.a. ein Verbot der Versuche an Menschenaffen möglich, aber nicht vorgesehen. Auch die umfassende Neuregelung des Tierschutzgesetzes packe Aigner nicht an, sondern lege eine Sparversion vor, die nicht einmal der Zustimmung des Bundesrates benötige.

"Das Tierschutzgesetz muss jetzt wegen der EU-Tierversuchsvorschriften geändert werden - diese Chance zur umfänglichen Novellierung nicht zu nutzen, ist sträflich! Vom Staatziel Tierschutz wird aber erst dann eine Beißkraft ausgehen, sobald die Tierschutzorganisationen das Verbandsklagerecht erhalten. Denn nur im Klagefall werden Gerichte die Rechtmäßigkeit von Haltungsvorgaben prüfen. Bisher können nur Bundesländer durch Normenkontrollklage die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen gerichtlich feststellen lassen", so Simons zu den dringlichen Forderungen des Verbandes.

Ein aktueller Artikel zur Bilanz von Dr. jur. Eisenhart von Loeper, dem Initiator des Staatsziels Tierschutz und ehemaligem Vorsitzenden des Bundesverbandes, ist veröffentlicht unter: www.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100‍ ‍Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 15. Mai 2012
52072‍ ‍Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2012