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POLITIK/758: Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 10. September 2015 / Tierschutz

Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten


Am Dienstag hat sich das EU-Parlament in Straßburg für ein verschärftes Verbot im Handel mit Robbenerzeugnissen ausgesprochen und damit auch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt. Demnach soll es jetzt nur noch Inuit und anderen UreinwohnerInnen gestattet sein, wirtschaftlichen Nutzen aus den tierischen Produkten zu ziehen. Allerdings unter strengen gesetzlichen Auflagen.

Im Sinne des Tierschutzes hatte die Europäische Union im Jahr 2009 ein "Komplettverbot" für jeglichen Handel mit Robbenerzeugnissen, zum Beispiel Mänteln oder Handtaschen, erlassen. Das Verbot enthielt jedoch zwei Ausnahmen. So sollte es nicht nur für Ureinwohner weiterhin möglich sein mit den Erzeugnissen von Robben zu handeln. Auch jene Fischereibetriebe, die Jagd auf die Robben zur Sicherung von Fischbeständen machen, sollten weiterarbeiten dürfen. Letztere Ausnahme strich das Parlament nun aber. Betroffen von der Änderung sind vor allem Fischereibetriebe aus Skandinavien. Mit Erlass der neuen Regelungen bekräftigte das Parlament auch eine Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 3. September. Dieser hatte die Einwände der Inuit Tapiriit Kanatami Vereinigung, welche die Durchführungsverordnung zur Grundverordnung aus dem Jahr 2010 für rechtwidrig hielt, abgelehnt. Eine Lockerung der Auflagen für die Jagd auf Robben wird es für die Ureinwohner demnach nicht geben.

Nach der formalen Absegnung durch die EU-Mitgliedsstaaten kann die neue Vorgabe noch dieses Jahr in Kraft treten. Bis Ende 2019 wird die EU-Kommission darüber hinaus prüfen, wie sich die neuen Bestimmungen auf die Gemeinschaft der Inuit auswirken. [mp]


EU-Parlament zum Robbenhandel
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150907STO91833/html/Plenum-verschärft-Regeln-für-Handelsverbot-mit-Robbenerzeugnissen

Gerichtshof der Europäischen Union zum Robbenhandel
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150093de.pdf

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Quelle:
EU-News, 10.09.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2015

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