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POLITIK/835: Betäubungslose Ferkelkastration - Verbot ab 2019 muss bestehen bleiben (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. August 2018

Betäubungslose Ferkelkastration:

Verbot ab 2019 muss bestehen bleiben


Mit einer Bundesratsinitiative will die bayerische Landesregierung das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre hinauszögern. Dazu soll das Inkrafttreten des novellierten Tierschutzgesetzes, das ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 vorsieht, bis Ende 2023 ausgesetzt werden. Presseberichten zufolge werden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und weitere Länder die Initiative unterstützen. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich schockiert über den Vorstoß und appelliert an die politisch Verantwortlichen, das Leid für die Ferkel nicht noch länger zu tolerieren. Über den Antrag entscheidet am 3. September der Agrarausschuss des Bundesrates.

"Fünf Jahre hatte die schweinehaltende und -vermarktende Branche Zeit, sich auf das Verbot einzustellen. Sich nun darauf zu berufen, die Zeit für Umstellungen sei zu knapp gewesen, ist schlichtweg absurd", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir appellieren an den Agrarausschuss: Jede Stimme für den Antrag aus Bayern ist eine Stimme gegen den Tierschutz in Deutschland. Das Tierschutzgesetz gilt!"

Die 2013 vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beendigung der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff unvermeidbar, muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Drei Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration haben sich bisher als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert: die Mast von unkastrierten Ebern, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose und mit Schmerzmedikation. "Auf diese drei Methoden muss sich die Branche endlich vorbereiten, anstatt weiter auf Zeit zu spielen und auf eine tierschutzwidrige Alternative zu setzen", so Schröder.

"Vierter Weg" ist keine Alternative

Trotz der verfügbaren Alternativen hofft die Branche auf die Zulassung eines sogenannten "vierten Weges", der Kastration mit lokaler Betäubung. Mit Unterstützung Bayerns soll durch das Verschieben des Verbotsdatums Zeit gewonnen werden, um die Methode umzusetzen. Aus Tierschutzsicht ist dieses Verfahren jedoch ausdrücklich abzulehnen. Die Methode verursacht zusätzlich Schmerzen und Stress und schaltet den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend aus - das belegen verschiedene Studien und aktuellste Untersuchungsergebnisse. Die Branche hält dennoch an der Methode fest, da sie bei zulässiger Anwendung durch den Landwirt vermeintlich kostengünstig wäre.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. August 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2018

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