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POLITIK/839: Ferkelkastration - Bundesrat lehnt alle Anträge ab (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 21. September 2018

Kommentar
Ferkelkastration - Bundesrat lehnt alle Anträge ab


Der Bundesrat hat heute alle Anträge bezüglich einer Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass männliche Ferkel ab 1.Januar 2019 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Dies kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

"Alle Anträge, die die Ferkelqual verlängern wollten, haben heute keine Mehrheit erhalten. Das ist eine gute Nachricht. Jetzt aber geht der Kampf weiter, denn der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgeber gefordert. Die Fraktionen im Bundestag haben das Gesetz vor fünf Jahren ordnunggemäß beschlossen, das muss weiterhin gelten. Schmerzausschaltung ist nach Gesetz damit weiterhin Pflicht, alles andere wäre ein Verrat am Tierschutz und ein Verrat am Staatsziel Tierschutz.

Die heutige Ankündigung des Staatssekretärs Dr. Hermann Onko Aeikens, im Namen der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, sich für eine Verlängerung einsetzen zu wollen, ist eine Kampfansage. Der müssen die Fraktionen im Bundestag widerstehen. Wir fordern die Bundesministerin Klöckner auf, die Aussagen ihres Staatssekretärs nicht gelten zu lassen. Das Gesetz gilt dagegen und das muss der Bundestag bekräftigen.

Zudem hat der Staatsekretär als Begründung für eine Fristverlängerung nur ökonomische Interessen vorgetragen, das kann sich der Deutsche Bundestag nicht gefallen lassen und das darf auch nicht mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz die Linie der Fraktionen im Bundestag sein. Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund leiden und wirtschaftliche Interessen sind keinesfalls als ein solcher Grund zu akzeptieren.

Es waren jetzt Jahre genug der Vorbereitung; es ist nicht mehr die Zeit der Verweigerung - das muss auch der Deutsche Bauernverband verstehen. Die vielen umstellungsbereiten Schweinehalter brauchen jetzt jede Unterstützung, um das Gesetz zu erfüllen. Alles weitere Taktieren schafft nur noch mehr Planungsunsicherheit.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. September 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2018

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