Magazin tierrechte - Ausgabe 3/2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V
Menschen für Tierrechte fordert: 4-Punkte-Plan politisch durchsetzen!
von Dr. Christiane Baumgartl-Simons
Damit Tiere effektiv geschützt werden, muss die Politik, also Bundes- und Landesregierungen, optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter schaffen. Dazu gehört auch die Überarbeitung des Tierschutzrechts. Statt schwammigen Formulierungen und unbestimmten Rechtbegriffen, muss es konkret und gerichtsfest sein.
Wie wichtig optimale Rahmenbedingungen sind, zeigt die
Presseerklärung der Tierschutzbeauftragten der Bundesländer(*) zum
diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober. Quälerische
Langzeittiertransporte - schon seit 1990 ein Tierschutz-Skandalthema
ersten Ranges - haben an Brisanz nichts verloren. Tatort Deutschland!
Unfassbar! Knapp 7.500 Rinder wurden in den Monaten Juli und August
2017 sowie Juli 2018 in genehmigten und von Tierärzten abgefertigten
Langzeittransporten über die bulgarisch-türkische Grenze in Länder
außerhalb der EU geschickt. Zweck der Reise: Schlachtung unter
tierquälerischen Bedingungen! Die Transporte fanden statt, obwohl die
zulässige Transporthöchsttemperatur von 30 Grad Celsius vorhersehbar
überschritten wurde. Bei 186 von insgesamt 210 Transporten wurden bis
zu 49 Grad Celsius gemessen und damit den Tieren länger anhaltende
erhebliche Leiden zugefügt. Hierzu haben die abfertigenden Tierärzte
Beihilfe geleistet! Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland
begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei
strafbar.
Die Länder-Ministerien haben sofort und zuverlässig Transporte per Erlass zu untersagen, sobald Temperaturen über 30 Grad Celsius zu erwarten sind. Die Staatsanwaltschaften müssen ermitteln und Anklage erheben und es muss zur Verurteilung der verantwortlichen Personen kommen. So klar dies erscheint, es könnte dennoch passieren, dass diese Tierquälerei für die Verursacher komplett folgenlos bleibt. Um das zukünftig zu verhindern, müssen die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem geschlossen werden. Dafür haben wir einen 4-Punkte-Plan erstellt, dessen Umsetzung wir politisch einfordern.
1. OPTIMALE PERSONELLE AUSSTATTUNG DER VETERINÄRÄMTER
1.1 Die Personalstärke für einen ordnungsgemäßen Vollzug ist
durch einen noch zu erstellenden Personalschlüssel zu ermitteln. Für
diesen muss erst eine belastbare Grundlage geschaffen werden.
1.2 Für die Ermittlung des Personalbedarfs für den Bereich
Tierschutz sind die Daten der letzten fünf Jahre zu erheben zu:
Anlassbezogenen Tierschutzfällen und Tierschutzkontrollen,
Tierhaltungen, die der Aufsicht nach Paragraph 16 Tierschutzgesetz
unterliegen und Genehmigungserteilungen nach Paragraph 11
Tierschutzgesetz.
1.3 Die finanziellen Mittel der Länder zur
Tierschutzüberwachung an die Kreise müssen angemessen sein und
zweckgebunden ausgewiesen werden.
2. AUS- UND FORTBILDUNGSPROGRAMME INSTALLIEREN
2.1 Verwaltungsmitarbeiter der Kreise (insbesondere
Amtstierärzte), Staatsanwälte, Richter und Polizei müssen sich
regelmäßig und qualifiziert im Tierschutzrecht weiterbilden und die
Fortbildung nachweisen.
2.2 Aus- und Fortbildungsprogramme sind zu entwickeln und
anzubieten.
2.3 Förderung der Aus- und Fortbildung für alle Tierhalter ist
unterstützend angezeigt.
3. STAATSANWALTSCHAFTEN UND GERICHTE BRAUCHEN
TIERSCHUTZ-EXPERTISE
3.1 Modell 1: Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über
mindestens je einen Staatsanwalt und je einen Richter mit
tierschutzrechtlicher Kompetenz.
3.2 Modell 2: Einrichtung von
Tierschutz-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und -Gerichten für
Tierschutzfälle in den Bundesländern.
3.3 Zusätzlich: Länderübergreifendes Tierschutzkompetenzzentrum
für komplexe Tierschutzfälle, entsprechend dem Task-Force-Modell für
Lebensmittelhygiene und Tierseuchenbekämpfung.
4. TIERSCHUTZRECHT STÄRKEN
4.1 Umfassende und gerichtsfeste Tierschutzrechtsvorschriften
verabschieden.
4.2 Erhöhung des Strafrahmens für Tierschutzdelikte und
Übernahme in das Strafgesetzbuch, um die Bedeutung des
Tierschutzrechts anzuheben. Tierschutz-Straffälle gelten bisher als
Bagatelldelikte.
*
Quelle:
Magazin tierrechte - Ausgabe 3/2018, S. 13
Menschen für Tierrechte
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2019
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