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POLITIK/857: Tierschutzrecht - 4-Punkte-Plan politisch durchsetzen (tierrechte)


Magazin tierrechte - Ausgabe 3/2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

Menschen für Tierrechte fordert: 4-Punkte-Plan politisch durchsetzen!

von Dr. Christiane Baumgartl-Simons


Damit Tiere effektiv geschützt werden, muss die Politik, also Bundes- und Landesregierungen, optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter schaffen. Dazu gehört auch die Überarbeitung des Tierschutzrechts. Statt schwammigen Formulierungen und unbestimmten Rechtbegriffen, muss es konkret und gerichtsfest sein.


Wie wichtig optimale Rahmenbedingungen sind, zeigt die Presseerklärung der Tierschutzbeauftragten der Bundesländer(*) zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober. Quälerische Langzeittiertransporte - schon seit 1990 ein Tierschutz-Skandalthema ersten Ranges - haben an Brisanz nichts verloren. Tatort Deutschland! Unfassbar! Knapp 7.500 Rinder wurden in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 in genehmigten und von Tierärzten abgefertigten Langzeittransporten über die bulgarisch-türkische Grenze in Länder außerhalb der EU geschickt. Zweck der Reise: Schlachtung unter tierquälerischen Bedingungen! Die Transporte fanden statt, obwohl die zulässige Transporthöchsttemperatur von 30 Grad Celsius vorhersehbar überschritten wurde. Bei 186 von insgesamt 210 Transporten wurden bis zu 49 Grad Celsius gemessen und damit den Tieren länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Hierzu haben die abfertigenden Tierärzte Beihilfe geleistet! Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei strafbar.


Zwingende Folgen

Die Länder-Ministerien haben sofort und zuverlässig Transporte per Erlass zu untersagen, sobald Temperaturen über 30 Grad Celsius zu erwarten sind. Die Staatsanwaltschaften müssen ermitteln und Anklage erheben und es muss zur Verurteilung der verantwortlichen Personen kommen. So klar dies erscheint, es könnte dennoch passieren, dass diese Tierquälerei für die Verursacher komplett folgenlos bleibt. Um das zukünftig zu verhindern, müssen die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem geschlossen werden. Dafür haben wir einen 4-Punkte-Plan erstellt, dessen Umsetzung wir politisch einfordern.


4-Punkte-Plan

1. OPTIMALE PERSONELLE AUSSTATTUNG DER VETERINÄRÄMTER
1.1 Die Personalstärke für einen ordnungsgemäßen Vollzug ist durch einen noch zu erstellenden Personalschlüssel zu ermitteln. Für diesen muss erst eine belastbare Grundlage geschaffen werden.
1.2 Für die Ermittlung des Personalbedarfs für den Bereich Tierschutz sind die Daten der letzten fünf Jahre zu erheben zu: Anlassbezogenen Tierschutzfällen und Tierschutzkontrollen, Tierhaltungen, die der Aufsicht nach Paragraph 16 Tierschutzgesetz unterliegen und Genehmigungserteilungen nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz.
1.3 Die finanziellen Mittel der Länder zur Tierschutzüberwachung an die Kreise müssen angemessen sein und zweckgebunden ausgewiesen werden.

2. AUS- UND FORTBILDUNGSPROGRAMME INSTALLIEREN
2.1 Verwaltungsmitarbeiter der Kreise (insbesondere Amtstierärzte), Staatsanwälte, Richter und Polizei müssen sich regelmäßig und qualifiziert im Tierschutzrecht weiterbilden und die Fortbildung nachweisen.
2.2 Aus- und Fortbildungsprogramme sind zu entwickeln und anzubieten.
2.3 Förderung der Aus- und Fortbildung für alle Tierhalter ist unterstützend angezeigt.

3. STAATSANWALTSCHAFTEN UND GERICHTE BRAUCHEN TIERSCHUTZ-EXPERTISE
3.1 Modell 1: Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über mindestens je einen Staatsanwalt und je einen Richter mit tierschutzrechtlicher Kompetenz.
3.2 Modell 2: Einrichtung von Tierschutz-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und -Gerichten für Tierschutzfälle in den Bundesländern.
3.3 Zusätzlich: Länderübergreifendes Tierschutzkompetenzzentrum für komplexe Tierschutzfälle, entsprechend dem Task-Force-Modell für Lebensmittelhygiene und Tierseuchenbekämpfung.

4. TIERSCHUTZRECHT STÄRKEN
4.1 Umfassende und gerichtsfeste Tierschutzrechtsvorschriften verabschieden.
4.2 Erhöhung des Strafrahmens für Tierschutzdelikte und Übernahme in das Strafgesetzbuch, um die Bedeutung des Tierschutzrechts anzuheben. Tierschutz-Straffälle gelten bisher als Bagatelldelikte.

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Quelle:
Magazin tierrechte - Ausgabe 3/2018, S. 13
Menschen für Tierrechte
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2019

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