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TRANSPORT/100: Novellierung der EU-Tiertransport-Verordnung (tierrechte)


tierrechte 3.08 - Nr. 45, August 2008
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Novellierung der EU-Tiertransport-Verordnung
Hoffnung auf zeitliche Begrenzung von 'Schlachttier'-Transporten?

Von Hannelore Jaresch


Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der aktuellen Tiertransport-Verordnung. Ob es dabei gelingt, den Transport von Tieren zum Zwecke der Schlachtung endlich auf acht Stunden zu begrenzen, hängt von vielen Interessengruppen und der Überzeugungskraft der Tierschutzargumente ab.


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Vor Kurzem hat die EU-Kommission ihre Planung für eine Überarbeitung der bestehenden Tiertransport-Verordnung (EG) 1/2005 vorgestellt. Sie hat dabei verschiedene Optionen zur Diskussion gestellt und Vertreter der Wirtschaft, der Tierschutzverbände und in einer Internetbefragung - allerdings nur in Englisch - auch die europäischen Bürger in ihre Überlegungen einbezogen.

Grund für die Novellierung ist die anhaltende Kritik, dass sich die Transportzeiten und die Beladungsdichten trotz schwerwiegender Tierschutzprobleme seit 1995 nicht geändert haben und die Durchsetzung der komplexen EU-Vorschriften nicht gelingt. Die neue Regelung soll die Folgen für den Tierschutz und die Tiergesundheit, die öffentliche Gesundheit, die Umwelt, die Wirtschaft und die Sozialvorschriften der Fahrer berücksichtigen.


Drei Vorschläge stellt die EU-Kommission zur Auswahl und kommentiert diese gleichzeitig:

• Die erste Möglichkeit sei es, nichts zu tun und am Status Quo festzuhalten mit der Folge, dass die Unstimmigkeiten zwischen den Tierschutzbestimmungen und den Fahrtzeiten der Berufskraftfahrer bestehen blieben. Außerdem würde der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand nicht einbezogen.

• Eine andere Option sei es, mit den Mitgliedstaaten lediglich Leitlinien zu erarbeiten, was eine gewisse Flexibilität erlaube, aber auch Rechtsunsicherheit erzeuge. Zudem wäre nur dann ein EUweit einheitlicher Tierschutz sichergestellt, wenn alle Beteiligten die Leitlinien verstehen und umsetzen würden.

• Die dritte, offenbar von der Kommission bevorzugte Option ist die Änderung der Rechtsvorschriften. Auch hier nennt sie drei Alternativen:

Die Transportzeiten für 'Schlachttiere' könnten aus Tierschutzgründen auf acht Stunden beschränkt werden - ohne Verlängerungsmöglichkeit. Allerdings müsste es dann ausreichend Schlachthöfe in der Nähe der Aufzuchtorte geben. Die Schlachthöfe könnten dann allerdings die Preise diktieren. Andererseits wäre der Handel mit Fleisch effizienter als mit Tieren. Lange Übergangsfristen müssten die Umstellung der Wirtschaft ermöglichen.
Möglich sei aber auch eine Festlegung der maximalen Transportzeiten und der Beladungsdichte je nach Tierart und Alter der Tiere.
Die dritte Möglichkeit bestehe in einer Neuauflage des VO-Vorschlags von 2003, wonach die Tiertransportzeiten an die Sozialvorschriften der Fahrer angepasst würden und die Tiere während der Ruhezeiten der Fahrer im Lkw verbleiben. Die zulässige Ladedichte wäre dann bei einem Transport über acht Stunden niedriger.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat in seiner Stellungnahme für das Bundeslandwirtschaftsministerium betont, dass nur eine absolute zeitliche Begrenzung von Tiertransporten in Frage kommt. Er geht dabei natürlicherweise weiter als der Kommissionsvorschlag von acht Stunden für 'Schlachttiere' und berücksichtigt dennoch die Umsetzungsmöglichkeiten: 'Schlachttier'-Transporte sollten nach vier Stunden beendet sein, Transporte von 'Nutztieren' nach spätestens acht Stunden.

Es ist allerdings zu befürchten, dass schon der Acht-Stunden-Vorschlag der Kommission im Gezerre der EU-Agrarminister zerrieben wird - wie bereits in früheren Verhandlungen. Tun wir das Mögliche: Bundesminister Horst Seehofer unter Druck setzen! Um kein Tierschutzthema wurde jemals so erbittert gestritten wie um die Tiertransporte, stellt die EU-Kommission fest. Der Kampf ist noch nicht beendet!

Bitte schreiben Sie an Bundesminister Seehofer und fordern Sie ihn auf, sich für eine absolute zeitliche Begrenzung der 'Schlachttier'-Transporte einzusetzen. Einen Musterbrief können Sie in der Geschäftsstelle anfordern


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Quelle:
tierrechte - Nr. 45/August 2008, S. 14-15
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2008