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TIERVERSUCH/510: Chaos in unserer Ethik - Der Hund im Tierversuch (tierrechte)


tierrechte 3.11 - Nr. 57, August 2011
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Chaos in unserer Ethik - Der Hund im Tierversuch

von Christiane Baumgartl-Simons


Etwa 4.000 Hunde sterben jährlich in deutschen Laboren. Ihr Schicksal lastet auf unseren Menschen-Seelen deutlich schwerer als das Millionenfache Leid der "Labornager". Zugegeben, unsere Haltung ist ungerecht, doch menschlich. Denn der Hund steht uns Menschen einfach näher, er ist Familienmitglied und nicht selten Sozialpartner. Ratte und Maus dagegen eher nicht.


Völlig aus den Fugen gerät unsere ethische Hausordnung spätestens dann, wenn sich uns zu Hause beim Blick in Bellos Augen die Frage aufdrängt: Ist er nur deshalb so gesund, weil seine Vettern und Cousinen für ihn in den Laboren verbluten? Fakt ist, dass jedes Jahr gut 1.000 Hunde für veterinärmedizinische Fragestellungen benutzt werden. Die Ethik sagt, es ist grundsätzlich zulässig, dass Wenige geopfert werden, damit es Vielen gut geht. Dieses Postulat ist ohne Frage wissenschaftlich korrekt, aber wirklich glücklich macht es uns nicht. Um unseren Seelenfrieden wieder herzustellen, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Wir verdrängen die Tatsache der Zweiklassengesellschaft für Hunde. Dies funktioniert jedoch nur kurze Zeit und unterbindet die zehrenden Zweifel nicht. Besser ist, wir stellen uns gleich der Realität und verfolgen Lösungsmodelle. Doch zuvor werfen wir einen Blick auf die jüngsten Versuchstierzahlen aus 2009. Aus der Bundesstatistik erfahren wir, dass Hunde zu einem erheblichen Teil für tiermedizinische Belange leiden müssen.


Herkunft der Hunde

2009 wurden 3.823 Hunde in Tierversuchen genutzt. 1.913 Hunde kamen aus deutschen Zuchten, 683 aus Zuchten in EU-Mitgliedstaaten. Immer mehr Hunde werden aus Drittländern, vorzugsweise den USA, bezogen. 2009 waren es 1.230 Hunde.

Der klassische Versuchshund ist der Beagle. Leicht zu handhaben, nicht zu groß und zu schwer, als Meutehund gut in Gruppen zu halten und gegenüber dem Menschen eher unterwürfig, hat er sich im Nu die Herzen der Tierexperimentatoren erobert. Die Verwendung von gestohlenen Hunden aus Privathand, so wie dies in Deutschland nachweislich noch bis zu Beginn der 80er Jahre der Fall war, kann heute grundsätzlich ausgeschlossen werden.


Versuchstierstatistik 2009

Von den 3.823 Hunden mussten übrigens 1.279 wiederholt in den Versuch.

Das Gros der Hunde, nämlich 3.071 in 2009, wird zur Erforschung von Krankheiten eingesetzt. 1.500 Hunde starben 2009 für Humanerkrankungen (z. B. Krebs-, Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems). 1.041 litten, um Tierkrankheiten, die in der Bundesstatistik nicht näher benannt werden, zu erforschen. Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass es sich hierbei um Experimente für Tierarzneimittel handelte.

Auch für toxikologische Tests spielt der Hund leider noch immer eine wesentliche Rolle.1.750 Hunde wurden für Giftigkeitsprüfungen über 14, 28 und bis zu 90 Tagen verwendet. 524 Hunde starben in Folge der Vergiftungen, 529 zeigten klinische Symptome. 566 Hunde erhielten die Substanzen oder Produkte über 90 Tage zur Ermittlung der chronischen Toxizität. Bei den Prüfungen handelte es sich um Tests sowohl für die Produktentwicklung als auch für die gesetzlich vorgeschriebenen Giftigkeitsprüfungen von beispielsweise Arzneimitteln oder Geräten (z. B. Implantate), die in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin eingesetzt werden. Hervorzuheben ist, dass zunehmend mehr Hunde (1.182 in 2009) benutzt werden, um Rechtsvorschriften, die außerhalb Europas gelten, zu erfüllen. Diese Untersuchungen sollen sicherstellen, dass das Produkt international vermarktet werden kann.

In der biologischen Grundlagenforschung, also dem Forschungszweig, der ausschließlich dem Selbstzweck des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns dient, wurden 78 Hunde verwendet. 62 Hunde starben zu Aus- und Weiterbildungszwecken. Vermutlich übten Wissenschaftler Techniken und Fertigkeiten, die dann in Versuchen zum Einsatz kommen. 119 Hunde wurden getötet, um Organe oder Gewebe zu entnehmen.


Mangelhafter Ist-Zustand

Tendenziell schreitet die Entwicklung von tierversuchsfreien Verfahren voran (siehe auch Seiten 08/09). Gleichsam bröckelt die Fassade des Tierversuchs. Schon seit ein paar Jahren gilt er immer weniger als Goldstandard, sondern unter wissenschaftlichen Aspekten und im Vergleich zu tierversuchsfreien Techniken zunehmend als eher grobes, vereinfachendes System. Etwas mehr methodische, aber keinesfalls moralische Eleganz brachte die Gentechnik in das Tierexperiment. Sie ermöglicht insbesondere bei Mäusen durch gezieltes Ein- und Ausknipsen spezifischer Gene, einzelne Vorgänge näher zu untersuchen. Trotzdem aber ist und bleibt der Tierversuch im Wesentlichen ein geschlossenes System mit mehr oder weniger unbekannten inneren Abläufen, kurz eine Blackbox.

Was aber jeden Tierversuch wie sein eigener Schatten verfolgt, ist die unsauber beantwortete Frage seiner ethischen Vertretbarkeit. Die Antworten sind grundsätzlich in jedem Versuchsantrag zu bemängeln. Auch die Klärung der Übertragbarkeit der Messergebnisse auf andere Spezies, einschließlich des Menschen, bleibt in fast allen Fällen ein offenes Geheimnis. Im Sonderfall "Hundeversuche für Hunde" entfällt natürlich die Kritik an der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Dafür steht aber die Beantwortung der ethischen Zulässigkeit umso mehr im Mittelpunkt. Die Abwägung des Wissenschaftlers zwischen dem Leid der "Versuchshunde" und dem potenziellen Nutzen für andere Hunde wird in der Regel willkürlich nach eigenem Ermessen, aber keinesfalls qualifiziert nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der Ethik vollzogen. Mitschuld an diesem unhaltbaren Zustand hat auch die Politik. Denn das Tierschutzgesetz fordert die ethische Prüfung ein, ohne hierfür Prüfkriterien festzulegen. Deshalb können die Antragsteller die ethische Vertretbarkeit nach persönlichem Gutdünken begründen. Die Genehmigungsbehörden schauen hilflos zu, denn sie haben keine Prüfkriterien zur Hand, um eine Korrektur durchzusetzen.


Pflicht zur tierversuchsfreien Forschung

Heute geht es darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit tierversuchsfreie Verfahren zügig entwickelt und angewendet werden. Und genau das wird nicht getan. Zurzeit erlaubt sich die überwiegende Zahl von Wissenschaftlern, in diesem Prozess ausschließlich als Zaungäste aufzutreten. Sie begründen ihre Tierversuche mit dem Fehlen von tierversuchsfreien Verfahren, sehen sich aber nicht in der Verantwortung, selbst aktiv zur Entwicklung dieser Methoden beizutragen.

Schon in den frühen 80er Jahren stand der sogenannte Mäusepfennig zur Diskussion. Tierexperimentatoren sollten pro Maus im Versuch einen bestimmten Betrag in einen Fördertopf für tierversuchsfreie Verfahren zahlen. Diese Idee hat sich nicht durchgesetzt. Heute wäre er auch nicht mehr zielführend. Denn es geht nicht primär um einen Ablass, sondern um die Verpflichtung der Tierexperimentatoren zur aktiven Mitarbeit bei der Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren. So könnte die Zahl der Forschenden auf diesem Gebiet erhöht und die Abneigung der in vivo-Wissenschaftler gegen die neuen Techniken aufgelöst werden.


Was kann aus diesen Überlegungen nun für Tierversuche an Hunden gefolgert werden?

Hundeversuche werden erst dann aufhören, wenn neue Methoden für die jetzigen Tierexperimente zur Verfügung stehen. Das gilt sowohl für die Versuche in der Veterinärmedizin als auch in der Humanmedizin. Was sich unsere Gesellschaft nicht mehr erlauben darf ist Gleichgültigkeit, wenn sich das Gros der tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftler vor der Entwicklung von tierversuchsfreien Verfahren drückt oder diese sogar boykottiert.

Die gesetzlich geforderte Prüfung der ethischen Vertretbarkeit darf nicht länger nach willkürlichen Maßstäben der Forscher erfolgen, sondern muss nach anerkannten Regeln vollzogen werden. Hierfür muss ein Leitfaden erstellt werden. Streng genommen gehört in eine solche Anleitung auch die Frage: In welchem Umfang trägt der Tierversuchsbeantragende zur Entwicklung von tierversuchsfreien Verfahren bei?


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Quelle:
tierrechte - Nr. 57, August 2011, S. 6-7
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2011