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TIERVERSUCH/676: Recherche dokumentiert - 90 % der Affen leiden in Giftigkeitstests (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom .03.2016

Tierversuchs-Recherche von Menschen für Tierrechte dokumentiert: Neunzig Prozent der Affen leiden in Giftigkeitstests


Tierversuche mit Affen werden zumeist mit der Kognitionsforschung assoziiert, wie sie in Bremen, Tübingen oder Frankfurt stattfindet. Dabei gerät leicht in den Hintergrund, dass diese neurowissenschaftlichen Versuche nur einen Bruchteil der Versuche mit Affen ausmachen. Neunzig Prozent der Tiere leiden in Giftigkeitstests. Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen und die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden zu forcieren, veröffentlicht Menschen für Tierrechte jetzt eine ausführliche Recherche zum Thema.

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland insgesamt 2.842 Affen und Halbaffen in Tierversuchen eingesetzt. 86 Prozent der Affen litten in sogenannten regulatorischen Tests. Diese sind größtenteils gesetzlich vorgeschriebene Giftigkeitsprüfungen von Medikamenten oder Tests zur Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten und Geräten. Da nicht genügend praxisreife tierversuchsfreie Verfahren zur Verfügung stehen, schreiben die Prüfvorschriften noch immer Tierversuche zur Feststellung giftiger Substanzwirkungen auf den Körper vor.

Das Auftragslabor des multinationalen Unternehmens Covance im westfälischen Münster erreichte dadurch 2003 traurige Berühmtheit. Undercover-Aufnahmen enthüllten die Leiden der Tiere. Das Labor führt hauptsächlich Arzneimitteltests im Bereich der Reproduktionstoxikologie durch. Hierzu werden die Testsubstanzen trächtigen Affen verabreicht, um Missbildungen der Nachkommen und Erbgut schädigende Auswirkungen festzustellen.

Um auf die Leiden der intelligenten Tiere aufmerksam zu machen, veröffentlicht der Bundesverband Menschen für Tierrechte jetzt die Recherche "Im Schatten der Berichterstattung: Routinetests an Affen". Sie informiert ausführlich über die leidvollen Tests, erklärt, warum vor allem Affen in Arzneimittelprüfungen eingesetzt werden und nennt Maßnahmen, damit diese Tierversuche beendet werden.

Die Recherche zeigt zudem die Chancen und Hindernisse tierversuchsfreier Methoden auf. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Verfahren in diesem Bereich ist hochkomplex und aufwendig. Bis ein neues Verfahren gesetzlich anerkannt wird, kann es bis zu 15 Jahren dauern. Doch sind die neuen Tests erst einmal entwickelt, können sie oft auch in Forschungsbereichen jenseits der Toxikologie - wie der Grundlagenforschung - dazu beitragen, Tierversuche abzulösen.

"Tiere werden solange in Giftigkeitstests leiden und sterben, bis endlich mehr tierversuchsfreie Verfahren in die Prüfvorschriften aufgenommen und - ganz wichtig - die Tierversuche aus diesen gestrichen werden. Doch obwohl die Industrie ein großes Interesse an humanspezifischen Verfahren hat, forschen noch zu Wenige an tierfreien in-vitro und in-silico Methoden. Um dies zu ändern, müssen für diesen Wissenschaftszweig mindestens ebenso so hohe Fördergelder zur Verfügung stehen, wie für die tierexperimentelle Forschung. Deswegen setzen wir auf ein zielführendes und politisch umsetzbares Förderungsprogramm für tierversuchsfreie Methoden", so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Hier können Sie sich die Recherche "Im Schatten der Berichterstattung: Routinetests an Affen" als PDF (28 Seiten) herunterladen:
www.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 3. März 2016
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2016

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