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TIERVERSUCH/752: Studie zeigt - Kaum Transparenz bei Tierversuchen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. April 2018

Studie zeigt: Kaum Transparenz bei Tierversuchen


Öffentlichkeit und Tierschützer fordern im Zusammenhang mit Tierversuchen seit Jahren mehr Transparenz. Doch die "nicht-technischen Projektzusammenfassungen" (NTPs), die nach der Genehmigung eines Versuchs für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden müssen, sind oft schwer verständlich, der Sinn der Versuche ist nicht nachvollziehbar und die Auswirkungen auf die Tiere werden verharmlost. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Tierschutzbund in einer aktuellen Studie, die heute im Fachmagazin ALTEX veröffentlicht wurde.

"Das Studienergebnis war ernüchternd: Die Projektzusammenfassungen tragen nicht zur gewünschten Transparenz bei", sagt Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. "Wir haben darum beim zuständigen Bundesinstitut für Risikobewertung Nachbesserungen eingefordert und werden dies auch von den Genehmigungsbehörden fordern." Die EU-Kommission hat ihre Mitgliedstaaten bereits auf die Studie hingewiesen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der Mehrzahl der Stichproben der eingereichten NTPs die Eingriffe am Tier nicht oder nicht ausführlich genug beschrieben wurden. In Bezug auf die Schmerzen, Leiden und Schäden, die den Tieren zugefügt werden, untertrieben die Antragsteller regelmäßig, den erhofften Nutzen der Versuche übertrieben sie erheblich. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Tiere oder zur Verminderung des Leids für die Tiere sie unternommen haben, führten die Antragsteller häufig nicht aus - oder sie übernahmen einfach die vorgeschlagenen Formulierungen aus der Dokumentenvorlage. Zudem waren die geprüften NTPs häufig mit wissenschaftlichen Fachausdrücken gespickt und für Laien somit völlig unverständlich. Offenbar versäumen die Behörden auch ihre Pflicht, bei den Antragstellern eine gute Qualität der Informationen anzumahnen.


Hintergrund

Auch Dank des unermüdlichen Einsatzes des Deutschen Tierschutzbundes war es 2010 gelungen, Maßnahmen für mehr Transparenz in der EU-Tierversuchsrichtlinie zu verankern. Jeder, der ein Tierversuchsvorhaben plant, muss demnach zusätzlich zu seinem Antrag auf Genehmigung der Behörde auch eine allgemeinverständliche Projektzusammenfassung einreichen. Diese wird veröffentlicht, nachdem der Tierversuch genehmigt wurde. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dafür die Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland, AnimalTestInfo (www.animaltestinfo.de), eingerichtet.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. April 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2018

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