Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


TIERVERSUCH/785: Tierversuchsrichtlinie - Deutschland muss Mängel beseitigen (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 10. September 2019

Tierversuchsrichtlinie: Deutschland muss Mängel beseitigen


Deutschland droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH), weil es die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umgesetzt hat. Der Bundesverband forderte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, die EU-Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen und endlich eine Gesamtstrategie zum Abbau der Tierversuche zu erarbeiten.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland 26 Vorgaben aus der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU nicht oder nicht korrekt umgesetzt hat. Im Juli setzte die EU-Kommission Deutschland eine letzte Frist, um die Mängel zu beseitigen. Die entsprechenden deutschen Stellen räumten zwar Verstöße ein, erkannten jedoch nicht alle von der EU gelisteten Mängel an.

Keine Obergrenze für schwerbelastende Tierversuche

"Ein schwerwiegender Mangel auf Kosten der Tiere ist, dass es im deutschen Tierversuchsrecht noch immer keine Begrenzung für schwer belastende Tierversuche gibt, obwohl die EU-Richtlinie eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste vorsieht. Es ist ein Armutszeugnis für die Groko, dass die EU Deutschland erst dazu zwingen muss, das Leiden der Tiere im Labor zu begrenzen", kritisiert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Tierversuche: Fast jeder wird bewilligt

Ein weiterer massiver Missstand ist nach Ansicht des Verbandes, dass die deutschen Behörden aktuell kein eigenständiges Prüfrecht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben. Die Behörden hätten derzeit keine Möglichkeit, eine eigenständige Schaden-Nutzen-Analyse für beantragte Tierversuche durchzuführen. Sie dürften nur die Angaben des Antragstellers auf Schlüssigkeit und Plausibilität prüfen. Die Folge sei, dass fast jeder Tierversuch bewilligt werde, sofern er formal korrekt gestellt sei.

Tierversuche: Behörden brauchen eigenständiges Prüfrecht

Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers müssten die Genehmigungsbehörden jedoch objektiv feststellen können, ob für einen geplanten Versuch keine Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Verfügung stehen und ob der zu erwartende Nutzen gegenüber dem Leid der Versuchstiere überwiege. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die deutschen Behörden Tierversuchsanträge nicht eigenständig auf Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit prüfen können. Wir fordern seit Jahren, dass der entsprechende Passus im Tierschutzgesetz überarbeitet werden muss. Es muss unmissverständlich klar sein, dass den Behörden ein eigenständiges Prüfrecht zusteht, eine Plausibilitätskontrolle alleine reicht nicht aus", betont Ledermann.

Nötig: Gesamtstrategie zum Abbau der Tierversuche

Als äußerst problematisch sieht der Verband auch die Tatsache, dass Tierversuche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung keiner Genehmigungspflicht mehr unterliegen. Sie müssen der Behörde aktuell nur angezeigt werden. Auch die von der EU festgestellten Mängel, wonach Tiere im Tierversuch fehlerhaft betäubt und getötet wurden, die behördlichen Kontrollen nicht ausreichten und das Personal nicht über die nötige Sachkunde verfügt, belegen nach Ansicht des Verbandes die Notwendigkeit, das Tierversuchsrecht umfassend zu reformieren und die Behörden besser aufzustellen.

Tierversuchsfrei: zuverlässig und ressourcensparend

In seinem Brief forderte der Tierrechtsverband Landwirtschaftsministerin Klöckner auf, die Vorgaben der EU in deutsches Recht schnellstmöglich umzusetzen. Dies sei nicht nur aus ethischen und rechtlichen Gründen (1) geboten, sondern auch im Interesse von Wissenschaft und Industrie. Die neuen tierversuchsfreien Methoden seien zuverlässig und sparten zudem Zeit und Ressourcen. Darüber hinaus forderte der Verband die Ministerin auf, das Vertragsverletzungsverfahren zum Anlass zu nehmen, um endlich eine umfassende Gesamtstrategie zum Abbau der Tierversuche zu erarbeiten.

Abbauplan: Niederlande machen es vor

Damit der anvisierte Ausstieg gelingen kann, ist nach Ansicht des Verbandes eine Gesamtstrategie notwendig, ähnlich wie beim Atomausstieg oder beim Klimaschutzplan. Deswegen fordern Menschen für Tierrechte die Erarbeitung eines Masterplans zum Ausstieg aus dem Tierversuch. Deutschland könne sich dabei am Vorbild der Niederlande orientieren: Den Haag hatte bereits 2016 einen systematischen Abbauplan (2) veröffentlicht, der konkrete Meilensteine und strategische Maßnahmen umfasst, wie ein schrittweiser Ausstieg aus dem System Tierversuch gelingen kann. Um der Politik konkrete Maßnahmen an die Hand zu geben, wie diese Zukunftsaufgaben bewältigt werden können, übermittelte der Verband Bundesministerin Klöckner einen umfassenden Maßnahmenkatalog.


Anmerkungen:

(1) 2010 haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist (Richtlinie 2010/63/EU, Erwägungsgründe 10, 46, Artikel 47 Absatz 1).

(2) Abbauplan der Niederlande unter: www.ncadierproevenbeleid.nl

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat eine Petition gestartet, um mit den Stimmen vieler Bürger seine Forderung nach einem Ausstiegsplan zu verstärken. Hier kann die Petition unterzeichnet werden:
www.change.org

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 10. September 2019
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang