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ZUCHT/072: Qualzüchtungen bei Katzen (tierrechte)


tierrechte Nr. 53, August 2010
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Qualzüchtungen bei Katzen

Von Cristeta Brause


Heute sollen mehr als 30 Katzenrassen bekannt sein, die über internationale Zuchtverbände standardisiert worden sind. Einige von ihnen unterliegen ernsten anatomischen Veränderungen durch den züchterischen Einfluss. Diese Veränderungen können auch mit Behinderungen oder Schmerzen für die Tiere verbunden sein.


Paragraf 11b Tierschutzgesetz, der sogenannte Qualzuchtparagraf, verbietet das Züchten mit Wirbeltieren, wenn damit zu rechnen ist, dass bei deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

Der Tatbestand der Qualzüchtung ist bereits erfüllt, wenn Tiere zu Zuchtzwecken verpaart werden, bei deren Nachkommen mit dem Auftreten von mindestens einem dieser erblich bedingten Schäden lediglich gerechnet werden muss. Ob der Schaden letztlich eingetreten ist oder ob ein für das Tier nachteiliger Defekt überhaupt züchterisch angestrebt wurde, ist dabei ebenso unerheblich wie die Unwissenheit über mögliche qualzuchtrelevante Folgen eines durchgeführten Zuchtvorhabens.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung des Qualzuchtparagrafen für die Behörden - die gewerbsmäßige Zuchten genehmigen müssen - hat das damalige Bundeslandwirtschaftsministerium 1999 (heute Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; kurz: BMELV) ein "Gutachten zur Auslegung von Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)" veröffentlicht.

Nach diesem Gutachten ist ein Zuchtverbot auf folgende Rassen anzuwenden:

Manx und Cymric:
Merkmal der Manx-Katze sowie der langhaarigen Rasse "Cymric" ist eine erblich bedingte Schwanzlosigkeit oder als Zuchtvariante ein Stummelschwanz.
Ohne Schwanz ist die Katze beim Balancieren oder der Kommunikation beeinträchtigt. Der Defekt führt bei den Tieren zudem zu einem typischen steifen, hoppelnden Gang. Es gibt u.a. Hinweise darauf, dass die Sterblichkeitsrate der Tiere dieser Rasse ungewöhnlich hoch ist.

Reinweiße Katzen mit W-Gen:
Weiße Fellfarbe kann bei Katzen verschiedene genetische Grundlagen haben.
Hier ist die durch das W-Gen dominant vererbte reine Weißfärbung des Katzenfells von Bedeutung, da bei Nachkommen dieser Tiere mit schweren Defekten des Innenohres oder des Auges zu rechnen ist. Schwerhörigkeit, Taubheit oder eine Schädigung der Licht reflektierenden Schicht des Augenhintergrundes können auftreten. Das artgemäße Verhalten (Sozialkontakte, Orientierung in der Umwelt, Jagdverhalten etc.) ist beeinträchtigt.

Scottish Fold, Highland Fold:
Pudelkatze mit erblich bedingten Kipp- oder Faltohren. Diese Rassen haben abgeknickte Ohrmuscheln ("Kipp- und Faltohren"). Vom Merkmal "Faltohr" kann bei manchen Tieren auch nur ein Ohr betroffen sein.
Die Katze kann ihre Ohren nicht mehr in artgemäßer Weise als Signalgeber bei der Kontaktaufnahme mit anderen Tieren verwenden, Schäden an Knochen und Knorpeln können auftreten. Beweglichkeit und Gehfähigkeit der Tiere können eingeschränkt sein. Die Knorpel- und Knochenschäden können auch bei mischerbigen Nachkommen auftreten.

Rexkatzen, Sphinxkatzen:
Diese Rassen haben einen gestörten Haarwuchs (Rexkatzen) oder sind völlig haarlos (Sphinxkatzen).
Das BMELV-Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot für Tiere, denen zudem die Tasthaare (Vibrissen) fehlen, weil die Tasthaare als Sinnesorgan für die Orientierung, die Prüfung von Objekten und die Aufnahme sozialer Kontakte wichtig sind.

Maine Coon und Andere:
Bei der Rasse "Maine Coon" sind überzählige Zehen häufiger anzutreffen. Diese Defektmutation wird bei der amerikanischen Rasse "Superscratcher" gezielt gezüchtet. Bei Merkmalsträgern empfiehlt das BMELV-Gutachten ein Zuchtverbot.

Perserkatzen, Exotic Shorthair und Andere:
Bei extrem kurzköpfigen Katzen kommt es zu Anomalien im Gesichtsschädel mit einer Verkürzung des Oberkiefers, Verengung der Atemwege oder der Tränen-Nasen-Kanäle. Die Schwergeburt- und Totgeburtrate ist erhöht. Mit den betroffenen Einzeltieren darf nicht gezüchtet werden.
Viele rundköpfige Katzenrassen haben das Merkmal "Entropium" (einwärts gedrehtes Augenlid), was zu einer permanenten Reizung des Auges (Hornhaut- und Bindehautentzündungen) führt. Für die betroffenen Tiere wird ein Zuchtverbot empfohlen.


Weitere Einzeldefekte

Für Merkmalsträger von Einzeldefekten empfiehlt das Gutachten des BMELV einen Zuchtausschluss oder zumindest eine selektive Zuchtmaßnahme:

Disproportionierter Zwergwuchs mit Verkürzung der Gliedmaßen "Dackelkatze",
Känguruhbeine,
Linsentrübung mit Sehstörungen bis zur Blindheit oder fortschreitender Netzhautschwund,
Mangel an bestimmten Abwehrzellen mit Blutungsneigung und erhöhter Anfälligkeit für Infektionen,
Mangel an spezifischen Blutgerinnungsfaktoren: Die Tiere neigen zu Blutungen,
Funktionsstörungen der Nervenbahnen mit Bewegungsstörungen,
Ausstülpung von Hirnhäuten und Gehirnteilen durch einen Defekt im knöchernen Schädeldach, verbunden mit Augen- und Gesichtsschädeldefekten,
Nur teilweise oder nicht ausgebildetes Zwerchfell,
Schwanzabknickung oder -verkrümmung, oft mit Veränderungen im Bereich der hinteren Wirbelsäule,
Schwäche der Schulter- und Beckenmuskulatur. Die Erkrankung ist häufig von Lungenentzündung und Erstickungsanfällen begleitet,
Zysten an den Nieren, die zum Nierenversagen führen,
Zu wenige oder zu viele Zähne,
Verkürzter Unter- oder Oberkiefer,
Gesichtsspalten - z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,
Hüftgelenkdysplasie,
funktionelle Störung des autonomen Nervensystems,
Knochenbrüchigkeit sowie Bänderschwäche mit Minderwuchs, Skelettdeformationen und Bewegungsstörungen,
Neigung zur Kniescheibenverrenkung.

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Quelle:
tierrechte - Nr. 53/August 2010, S. 13
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2010