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ATOM/939: BfS legt Dokumentation der Strahlenbelastung für Beschäftigte im Endlager Asse vor (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 10. Februar 2011

Erster Schritt des Gesundheitsmonitorings Asse abgeschlossen
BfS legt Dokumentation der Strahlenbelastung für Beschäftigte im Endlager Asse vor

Umfangreiche Daten zur Strahlenbelastung von 1967 bis 2008 für 700 Beschäftigte ausgewertet / Einzelfall-Klärung erfolgt im zweiten Schritt


Die abgeschätzte Strahlenbelastung im Endlager Asse ist zu gering, als dass dadurch nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bei den Beschäftigten nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Das ist das Ergebnis des ersten Schrittes des Gesundheits-monitorings Asse (GM Asse), welches das Bundesamt für Strahlen-schutz (BfS) heute vorgelegt hat. Das BfS hat die Strahlenbelastung auf der Basis der vorhandenen Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) abgeschätzt.

Damit liegt erstmals eine umfassende, aussagefähige Dokumentation der Strahlenbelastung für alle 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, die von 1967 bis 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigt waren. Seit dem Beginn der Einlagerungen radioaktiver Abfälle 1967 stellte die jeweils geltende Strahlenschutzverordnung die Anforderungen an die Strahlenschutzüberwachung der Beschäftigten und die Dokumentation dieser Daten. Das BfS hat alle vorliegenden strahlenschutzrelevanten Daten ausgewertet.

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind. Dies kann nur aufgeklärt werden, wenn die Einzelfälle genauer betrachtet werden. Das erfolgt nun im zweiten Schritt des Gesundheitsmonitorings Asse. Für die Beschäftigten insgesamt ist die vorhandene Datenbasis jedoch wissenschaftlich belastbar.

Im ersten Schritt des Gesundheitsmonitorings hat das BfS die sogenannte Gesamt-Berufslebensdosis ermittelt. Das ist die Strahlendosis, der jeder Beschäftigte im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit auf der Schachtanlage Asse ausgesetzt war. Diese Gesamt- Berufslebensdosis liegt im Durchschnitt bei zwölf Millisievert und im höchsten Fall bei einem Beschäftigten bei 115 Millisievert. Diese Werte liegen unter dem Grenzwert für die Berufslebensdosis von 400 Millisievert. Allerdings ist zu beachten, dass grundsätzlich jede Strahlenbelastung mit einem gewissen Krebsrisiko verbunden ist. Die für die rund 700 Beschäftigten ermittelte Strahlenbelastung von durchschnittlich zwölf und höchstens 115 Millisievert im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit auf der Asse liegt in einem Dosisbereich, der weit niedriger bis etwa gleich hoch ist wie die natürliche Strahlenbelastung.

Ziel des Gesundheitsmonitorings ist es, die Strahlenbelastung aller 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zu dokumentieren, die von 1967 bis 2008 im Endlager Asse beschäftigt waren. Außerdem geht es darum, die individuelle Strahlenbelastung der Mitarbeiter abzuschätzen und das damit verbundene Risiko einer Krebserkrankung zu bewerten. Der Nachweis ist auch deshalb wichtig, weil einige ehemalige Beschäftigte bei den Berufsgenossenschaften Anträge auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufserkrankung gestellt haben und auch bei der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig Anzeigen erstattet wurden. Die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings können von den Betroffenen in ihren jeweiligen Verfahren verwendet werden.

Für die Zeit der Einlagerung (1967-1978), der Umlagerung (bis 1980) sowie für die Phase danach (1981-2008) wurden alle vorhandenen Messdaten des früheren Betreibers HMGU vom BfS gesichtet, auf Belastbarkeit geprüft und ausgewertet, um die berufliche Strahlenbelastung zu ermitteln. Auch andere zugängliche Quellen hat das BfS genutzt. Insgesamt sind folgende Daten in das Gesundheitsmonitoring eingeflossen:

- die personenbezogenen Daten der amtlichen und betrieblichen Personendosimetrie ("Filmplaketten"),
- die personenbezogenen Daten der Überwachung einer möglichen Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper (Inkorporationsüberwachung),
- radiologische Messwerte in der Grube (Ortsdosis und Ortsdosisleistung),
- radiologische Messwerte der Grubenluft,
- radiologische Messwerte der Abluft,
- radiologische Messwerte von Salzlösungen und
- Aufzeichnungen zu rund 200 Kontaminationen, die der frühere Betreiber HMGU dokumentiert hatte, insbesondere zu Ereignissen im Dezember 1973, im November 1974, im Dezember 1978 und im September 1980.

Anfang 2009 traten einige ehemalige Beschäftigte der Schachtanlage Asse II, die an Krebs erkrankt waren und die ihre Erkrankung auf ihre Tätigkeit in der Schachtanlage Asse II zurückführen, an die Öffentlichkeit. Daraufhin hat das BfS das Gesundheitsmonitoring gestartet, um den Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asse Rechnung zu tragen. Mit dem Gesundheitsmonitoring wollte das BfS auch Widersprüchen nachgehen, auf die Mitarbeiter bezüglich ihrer Strahlenbelastung hingewiesen hatten.

Insgesamt umfasst das Gesundheitsmonitoring Asse 692 Personen. Darunter sind 433 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen April 1967 und Dezember 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigt waren und für die die Möglichkeit einer beruflichen Strahlenbelastung bestand. Vorsorglich wurden auch 188 Beschäftigte berücksichtigt, für die rückwirkend nicht geklärt werden konnte, ob sie jemals unter Tage gearbeitet haben. Zusätzlich wurden 71 Mitarbeiter von Fremdfirmen in das Gesundheitsmonitoring Asse aufgenommen. Für jeden Beschäftigten hat das BfS die sogenannte effektive Dosis der Strahlung in Millisievert berechnet. Eingeflossen sind in diesen Wert die äußere Belastung (Strahlung aus der Umgebung oder durch Radionuklide auf der Haut) und die innere Belastung (Strahlung durch Einatmen und Verschlucken). Wenn Angaben zu Beschäftigungsorten und --zeiten oder Messwerte zur Strahlenbelastung fehlten oder unsicher waren, wurden maximale Annahmen verwendet (konservatives Vorgehen).

Die Asse GmbH, die vom BfS mit der Betriebsführung beauftragt wurde, wird nun im zweiten Schritt des Gesundheitsmonitorings alle ehemaligen und derzeitigen Beschäftigten anschreiben und über die Ergebnisse des ersten Schrittes informieren. Allen Beschäftigten wird in diesem zweiten Schritt das Angebot gemacht, auf Anfrage ihre individuelle Strahlendosis mitgeteilt zu bekommen. Die persönliche Strahlenbelastung und das damit verbundene Gesundheitsrisiko werden abgeschätzt, bewertet und erklärt. Dabei greift das BfS auf die Ergebnisse des ersten Schrittes des Gesundheitsmonitorings Asse zurück, bezieht aber auch zusätzliche belastbare persönliche Angaben mit ein.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 1/11, 10.02.2011
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2011