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MELDUNG/047: Gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 22. August 2016

Deutsche Umwelthilfe fordert gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle

Derzeit werden 90 Prozent gemischt anfallender Gewerbeabfälle nicht recycelt sondern verbrannt - DUH fordert gemeinsame Recyclingquote für alle Gewerbeabfälle und Hinterlegung der Nachweise zur Befreiung von Getrennt- und Sortierpflichten bei den Landesbehörden


Das Bundesumweltministerium hat am 5. August 2016 einen Entwurf der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Dieser soll eigentlich das Recycling von Gewerbeabfällen deutlich verbessern. Bislang werden von jährlich sechs Millionen Tonnen gemischt anfallenden Gewerbeabfällen mehr als 90 Prozent verbrannt. Durch die Verfeuerung von Altpapier, Kunststoffen und Metallen gehen unnötig Ressourcen verloren, die an anderer Stelle aufwendig erzeugt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den aktuellen Entwurf der Gewerbeabfallverordnung allerdings für stark verbesserungsbedürftig. Sie fordert eine gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle sowie eine Hinterlegungspflicht von Nachweisen zur Befreiung rechtlicher Verpflichtungen.

Anders als bei der Entsorgung getrennt erfasster Haushaltsabfälle, sind bei getrennt erfassten Gewerbeabfällen nach dem jetzigen Verordnungsentwurf keine Recyclingquoten zu erfüllen. Aus Sicht der DUH kann jedoch eine optimale stoffliche Verwertung nur dann gewährleistet werden, wenn Recyclingquoten auch für getrennt erfasste Gewerbeabfälle vorgegeben werden.

"Erstes Ziel muss es sein, dass mehr unvermeidbare Gewerbeabfälle getrennt gesammelt werden, um möglichst sortenrein mehr Wertstoffe hochwertig recyceln zu können. Doch der aktuelle Verordnungsentwurf wirkt genau dem entgegen, in dem er eine Recyclingquote von 30 Prozent ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle vorsieht. Das kann dazu führen, dass werthaltige Abfälle nicht mehr getrennt gesammelt werden, damit die Recyclingquote für Gemischtabfälle erreicht wird", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Zudem ist eine Recyclingquote ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle nicht praktikabel. Werden Gewerbeabfälle konsequent getrennt erfasst, dann ist die gesetzliche Recyclingquote für gemischten Abfall kaum erreichbar, weil nicht mehr ausreichend recyclingfähige Wertstoffe enthalten sind. Werden Gewerbeabfälle dagegen nicht getrennt erfasst, dann ist die aktuell vorgeschlagene Recyclingquote von 30 Prozent für Gemischtabfälle zu niedrig, weil noch sehr viele Wertstoffe im Gemisch vorhanden sind. Deshalb ist nur die Festlegung einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle sinnvoll.

Besonders problematisch ist, dass die Gewerbeabfallverordnung viele Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammlung zulässt, die in der Praxis kaum überprüft werden. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, dass Abfallerzeuger die Unterlagen zur Befreiung von den gesetzlichen Pflichten erst auf Verlangen der Behörden vorlegen müssen. Aus Sicht der DUH ist dies eine Einladung zur Nichteinhaltung der Verordnung.

"Wenn der Bürger seinen Hausmüll falsch sortiert, läuft er Gefahr, dass die Tonne vom Entsorger stehen gelassen wird und Strafen drohen - hier funktioniert die Kontrolle. Im Gegensatz dazu sollen Gewerbetreibende einen Freifahrtschein erhalten. Behörden verzichten nach unseren Erfahrungen weitgehend auf die Kontrolle von Abfallerzeugern und überprüfen im Regelfall auch nicht, ob die Ausnahmen, die sie in Anspruch nehmen, gerechtfertigt sind", sagt der DUH-Referent für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die Ausnahmeregelungen führten dazu, dass am Ende bei der gleichen Menge an Haushaltsmüll und Gewerbeabfall die Recyclingquote beim Haushaltsmüll höher sei.

Die DUH fordert daher, dass Abfallerzeuger zukünftig unaufgefordert und verpflichtend Nachweise bei den zuständigen Behörden hinterlegen müssen, wenn sie von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen möchten. Die Abfallerzeuger würden dadurch sensibilisiert und müssten jeder Zeit mit einer Überprüfung der hinterlegten Dokumente rechnen.

Für den Fall, dass Abfallerzeuger von der Getrennthaltungs- und Sortierpflicht befreit sind, wird im aktuellen Verordnungsentwurf eine ausschließlich energetische Verwertung der Gewerbeabfälle zugelassen. Damit diese Regelung kein Schlupfloch zur Verbrennung von Abfällen darstellt, sollte in der Verordnung festgelegt werden, dass das Recycling grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung hat. Und zwar auch für Abfälle, die nicht getrennt erfasst oder sortiert werden.



Links:

Weiterführende Informationen zu Gewerbeabfällen.
http://www.duh.de/5347.html

Stellungnahme der DUH zur Novellierung der Gewerbeabfallverordnung
http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Stellungnahme_Gewerbeabfallverordnung_06.01.2016_02.pdf

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 22.08.2016
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2016

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