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RECHT/058: Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Neue Richtlinie über Elektroschrott jetzt amtlich (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 01. August 2012 / Abfall

WEEE: Neue Richtlinie über Elektroschrott jetzt amtlich



Seit dem 24. Juli ist es amtlich: die Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Die Richtlinie schreibt für die EU-Mitgliedstaaten eine Mindestsammelquote ab dem Jahr 2016 vor, die bei 45% liegt. Berechnet wird dies anhand des Gesamtgewichts der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in einem gegebenen Jahr in dem Mitgliedstaat gesammelt wurden, und als Prozentsatz des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in dem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden, ausgedrückt. Die Menge der gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte soll von 2016 bis 2019 schrittweise ansteigen, es sei denn, die Quote wurde bereits erreicht.

Ab 2019 beträgt die jährlich zu erreichende Mindestsammelquote 65% des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren im betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden, oder alternativ dazu 85% der auf dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Bis zum 31. Dezember 2015 gilt weiterhin eine Quote für die getrennte Sammlung von durchschnittlich mindestens vier Kilogramm pro Einwohner pro Jahr von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten oder die gleiche Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach Gewicht, wie in dem Mitgliedstaat durchschnittlich in den drei Vorjahren gesammelt wurde, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Die jährliche vier-kg-pro-Kopf-Größe stammt noch aus der letzten Fassung der WEEE-Richtlinie, wobei diese Quote noch nicht überall in der EU erreicht wird.

12 Anhänge regeln die Details. Besonders vervorzuheben sind Anhang I, der die neuen zehn Kategorien für Geräte enthält, und der Anhang V, der die Fristen und Mengen für die Verwertung regelt. Demnach lauten die Mindestzielvorgaben, die vom 13. August 2012 bis 14. August 2015 erreicht werden müssen so: Geräte der Kategorien 1 (Haushaltsgroßgeräte) oder 10 (Ausgabeautomaten) müssen zu 80 Prozent verwertet und zu 75 Prozent recycelt werden. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen, sind zu 70% zu verwerten und zu 50% zu rezyklieren. Hierzu gehören beispielsweise IT- und Telekommunikationsgeräte, Beleuchtungskörper oder medizinische Geräte.Es gibt weitere Zielvorgaben vom 15.08.2015 bis 14.08.2018 sowie Vorgaben für die Zeit am 15.08.2018 (bezogen auf Geräte, die im Anhang III aufgelistet sind).

Auch Abfallverbringung und Behandlung des Elektroschrotts sowie Kennzeichnungs- und Informationspflichten werden in der Richtlinie geregelt.

Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im eigenen Land zur Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 14. Februar 2014 nachkommen und den Wortlaut der EU-Kommission mitteilen. [jg]

Gesetzestext im Amtsblatt
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:197:0038:0071:DE:PDF

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Quelle:
EU-News, 01.08.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2012