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AMPHIBIEN/070: Wechselkröten-Biotop - Stadt Bonn sichert Standort in Dransdorf (Stadt Bonn)


Stadt Bonn - Pressemitteilung von Mittwoch, 24. März 2010

Wechselkröten-Biotop: Stadt Bonn sichert Standort in Dransdorf


ib - Mit der Anlage von Teichen am Ortsausgang Dransdorf im Bonner Westen möchte die Untere Landschaft Behörde der Stadt Bonn ein Wechselkröten-Biotop sichern. Im Sommer 2009 wurde der Behörde bekannt, dass sich in der wassergefüllten Senke eines Ackers an der Grootestraße ein Laichgewässer der Wechselkröte befindet. Die Wechselkröte ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Der von der Behörde informierte Landwirt Klaus Ritter war umgehend und ohne Vorbehalte zur Mithilfe bei der Sicherung des erstmals nachgewiesen Vorkommens der Art bereit. So verzichtete er bei der Ackerbewirtschaftung auf die Entwässerung der Senke. "Die Kooperation zeigt, dass Artenschutz und landwirtschaftliche Bewirtschaftung Hand in Hand gehen können. Der Dank gilt dem Landwirt, der sofort zur Zusammenarbeit bereit war. Mit dem Projekt kann ein sehr wertvoller Beitrag zum internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt geleistet werden", so Dr. Ute Zolondek, Leiterin des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda.

An der Wechselkröten-Fundstelle in Dransdorf wurden vor einem Jahr 21 Laichschnüre festgestellt, was auf mindestens 42 erwachsene Tiere schließen ließ. Der Laich in der Senke entwickelte sich und im Laufe des Sommers 2009 konnten zahlreiche Kaulquappen und Jungtiere der Krötenart beobachtet werden - ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Reproduktion für die Saison 2009 funktioniert hat und die Fundstelle tatsächlich als Laichgewässer diente.

Um die landwirtschaftliche Nutzung weiter zu ermöglichen, war es erforderlich, für die Kröten in unmittelbarer Nähe Ersatzgewässer bereitzustellen. An zwei nicht genutzten Bereichen der Grabelandflächen, die sich nördlich an die Kleingartenanlage Dransdorf anschließen, wurde man fündig, denn sie sind aufgrund ihrer Nähe und Ausstattung für die Anlage von Laichgewässern gut geeignet. Die Flächen entsprechen in ihrem schütteren Bewuchs genau den Ansprüchen der Wechselkröte an ihren Lebensraum.

Dort sind nun an beiden Stellen flache Teichanlagen (maximale Tiefe 0,70 bis 1,00 m) mit flach auslaufenden Uferlinien angelegt worden. Zum Schutz der Anlage sollen Hecken dienen, die die bereits vorhandene Heckenstruktur ergänzen. Die Ersatzlebensräume sind bis Ende März fertig gestellt.

Die Wechselkröte (Bufo viridis) ist eine Tierart, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) aufgeführt und nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) streng geschützt ist. Im Bonner Stadtgebiet sind, mit diesem neuen Nachweis, derzeit drei Vorkommen bekannt.


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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 24. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2010