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EUROPA/038: EU soll Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun unterstützen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 22. Februar 2010

Vorschlag der Europäischen Kommission:
EU soll Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun unterstützen


Die Europäische Kommission schlug heute vor, die Europäische Union solle darauf drängen, dass im Laufe des kommenden Jahres ein Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun in Kraft tritt. Sie ist sehr besorgt, dass die hauptsächlich vom internationalen Handel angetriebene Überfischung von Rotem Thun die Bestände dieser Art ernsthaft gefährdet. Der Vorschlag wird mit den Mitgliedstaaten erörtert, damit die EU bei der nächsten Tagung des CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten) vom 13. bis 25. März 2010 in Doha, Qatar, einen gemeinsamen Standpunkt vertreten kann.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Wir sind den künftigen Generationen gegenüber zu entschlossenem Handeln verpflichtet, wenn zu befürchten ist, dass eine Art für immer verschwindet. Wir müssen unser natürliches Kapital erhalten. Da ein hohes Risiko besteht, dass der Rote Thun bald völlig ausgerottet ist, haben wir keine andere Wahl, als jetzt zu reagieren und ein Verbot des internationalen Handels vorzuschlagen."

Die für Maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissarin Maria Damanaki fügte hinzu: "Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Fischer sicherzustellen. Dazu brauchen wir gesunde Bestände von Rotem Thun, und es ist völlig klar, dass Überfischung nicht der richtige Weg ist. Ein wichtiger Teil der Lösung, die wir heute vorschlagen, ist eine Sonderregelung für die handwerkliche Fischerei."

Die Kommission ist sehr besorgt wegen des schlechten Erhaltungszustands von Rotem Thun und stellt fest, dass die Nachfrage hauptsächlich durch den internationalen Handel angetrieben wird.

Sie erkennt an, dass die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) seit 2006 bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen hat, um auf diese Situation zu reagieren, ist aber aufgrund der jüngsten wissenschaftlichen Daten der Auffassung, dass Roter Thun in Anhang I des CITES-Übereinkommens aufgenommen werden sollte.

In Anhang I sind vom Aussterben bedrohte Arten aufgeführt, deren Handel besonders streng geregelt sein muss und nur in Ausnahmefällen erlaubt werden darf. Die Aufnahme von Rotem Thun in Anhang I würde bedeuten, dass der Fisch nicht mehr international gehandelt werden darf.

Die Kommission schlägt jedoch vor, die Aufnahme nicht sofort wirksam werden zu lassen. Vielmehr solle auf der CITES-Tagung in Doha vereinbart werden, dass der Ständige Ausschuss von CITES innerhalb von zwölf Monaten über das Inkrafttreten der Aufnahme entscheiden müsste. Der Ausschuss müsste sich bei seiner Entscheidung auf die jüngsten wissenschaftlichen Informationen stützen und beurteilen, ob die gegebenenfalls von der ICCAT auf ihrer Tagung im November 2010 getroffenen Maßnahmen angemessen sind.

Sollte das Verbot in Kraft treten, wird die Kommission dafür sorgen, dass handwerkliche Fischereiunternehmen den EU-Markt mit Fängen aus den Gewässern der Mitgliedstaaten versorgen dürfen.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/cites/home_en.htm

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/172&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/172, 22.02.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2010