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JAGD/221: Wolfsjagd löst Probleme nicht - NABU kritisiert Kabinettsentwurf zum Bundesjagdgesetz (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 16. Dezember 2025

Wolfsjagd löst Probleme nicht - NABU kritisiert Kabinettsentwurf zum Bundesjagdgesetz

NABU warnt vor Wolfsjagd: Gesetzentwurf löst Probleme nicht und steht im Konflikt mit EU-Recht


Berlin - Der NABU kritisiert den Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes scharf, der am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden soll. Der Gesetzentwurf ermöglicht eine reguläre Jagd auf Wölfe, teilweise sogar dann, wenn sich die Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Nach Einschätzung des NABU ist die Regelung weder wirksam noch rechtssicher und verfehlt somit ihr erklärtes Ziel, Nutztierrisse zu reduzieren und Konflikte zu entschärfen.

"Eine generelle Wolfsjagd ist weder wirksam noch rechtssicher", sagt NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald. Statt gezielt gegen einzelne problematische Tiere vorzugehen, will die Gesetzesnovelle weitreichende Abschüsse ermöglichen - auch ohne vorherige Schäden und trotz ungünstigem Erhaltungszustand. "Das schafft neue rechtliche Unsicherheiten, vor allem für Jäger*innen."

Bereits heute erlaubt das Naturschutzrecht Maßnahmen gegen auffällige Wölfe. "Eine darüberhinausgehende Bejagung ist unnötig und birgt zudem ökologische Risiken, insbesondere in Regionen mit geringen Wolfsbeständen, die durch die reguläre Bejagung wieder erlöschen könnten", sagt Neuwald. Entsprechende Praktiken widersprächen aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Zudem lenke die Debatte über Jagd von wirksamen Lösungen ab. "Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse", so Neuwald. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. "Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen."

Der NABU fordert Bund und Länder dazu auf, wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und vollständig zu finanzieren. Gezielte Abschüsse dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei Überwinden funktionierenden Herdenschutzes. Zugleich hofft der NABU, dass die Koalition im weiteren parlamentarischen Verfahren die juristische Expertise der von ihm beauftragten Anwält*innen berücksichtigt, die in dem Gesetzentwurf rechtliche Verstöße identifiziert haben.

STELLUNGNAHME / WOLF IM JAGDRECHT
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/251203_nabu-stellungnahme_jagdg_wolf.pdf
Juristische Stellungnahme u.a. im Auftrag des NABU
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/251204-verbaende-rechtliche-stellungnahme-bjagdg-bnatschg.pdf

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Quelle:
NABU Pressedienst, 16.12.2025
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 19. Dezember 2025

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