Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → ARTENSCHUTZ


MELDUNG/279: Warnung vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Gemeinsame Pressemitteilung mit BfN und Zoll - Berlin, 25. Juni 2015

Hendricks warnt vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs

Zoll beschlagnahmt jährlich mehrere 10.000 Mitbringsel: Smartphone App "Zoll und Reise" und www.artenschutz-online.de schützen vor unliebsamen Überraschungen bei der Rückkehr


Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesfinanzministerium (BMF) warnen Urlauber vor unerlaubten Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen. "Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ignorieren noch immer viele Touristen die geltenden Einfuhrverbote, die nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen gelten. Auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und daraus gewonnenen Erzeugnissen ist nicht erlaubt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute beim Besuch des Zollamtes am Düsseldorfer Flughafen.

"Regelmäßig während der Reisezeit schnellen die Beschlagnahmezahlen bei den Zollämtern in die Höhe, weil immer noch viele Touristen Souvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen", berichtete Hans-Josef Haas, Präsident der Bundesfinanzdirektion West. Allein im letzten Jahr habe der Zoll an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten: Lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen: Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände ist nach Verabschiedung des Washingtoners Artenschutzübereinkommen (CITES) vor 40 Jahren noch immer viel zu lang.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: "Davon habe ich nichts gewusst!" In der Tat: "Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Waren aus geschützten Arten nur produziert oder gewildert werden, weil es eine kontinuierliche Nachfrage durch Touristen gibt, die den Markt bestimmt", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Zwar kann man Reptilienleder heute auch von speziellen Farmen erhalten, und Kakteen und Orchideen können in Gärtnereien vermehrt werden. Da man dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann, schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die Grenzen Genehmigungen erforderlich sind - auch für gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann, ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.

Mehr Informationen für Reisende

Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann auch über das Internet abgefragt werden. Auf der Homepage des BfN www.bfn.de stehen alle Informationen und Links zu den wichtigsten anderen Seiten wie www.wisia.de, der Liste mit den geschützten Arten und www.cites.org, auf der alle Behörden zu finden sind.

Zusätzlich steht besonders für Touristen neben den Internetauftritten www.zoll.de, www.artenschutz-online.de, einer zentralen Service-Hotline, und der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" auch eine Smartphone App als weitere Informationsquelle zur Verfügung. Unter dem Titel "Zoll und Reise" kann diese im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. "Ersparen Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Ärger beim Zoll, nutzen Sie die Zoll-App und erkundigen Sie sich rechtzeitig über die zu beachtenden Einfuhrbestimmungen", appellierte Hans-Josef Haas

Hintergrundinformationen:

Seit vielen Jahren wird diskutiert, wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Unstrittig ist, dass mehrere Faktoren für den Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite illegale Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor über 40 Jahren Anfang der 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten - kurz CITES - beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.

Das Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen - unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch eine hohe kriminelle Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld zu verdienen.

Das BMUB auf Twitter: @bmub

*

Quelle:
Pressedienst Nr. 151/15, 25.06.2015
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang