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POLITIK/279: NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 24. März 2011

Gebt dem Kormoran wieder seine 'weiße Weste'!

NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung


Neumünster, 24. März 2011: Der NABU lehnt die anstehende Verlängerung der schleswig-holsteinischen Kormoranverordnung grundsätzlich ab. Die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelung und ihre bis heute fehlende sachliche und fachliche Begründung sollten Anlass genug sein, das sinnlose und rechtswidrige Töten des 'Vogel des Jahres 2010' endlich zu beenden. Der Nachweis von volkswirtschaftlich bedeutsamen Schäden wurde bis heute nicht erbracht. Belegt sind aber drastische Kollateralschäden für andere bedrohte Arten.

Auch in der Begründung zum neuen Verordnungsentwurf bleibt das Landwirtschaftsministerium MLUR in Kiel den Nachweis schuldig, dass die Notwendigkeit zu Eingriffen in den schleswig-holsteinischen Kormoranbestand besteht. Fischereiwirtschaftliche Schäden werden damit weiterhin - wie schon im Begründungstext für den Verordnungsentwurf von 2005 nur behauptet. Trotz insbesondere im Binnenland stark reduziertem Kormoran-Brutbestand sind sowohl die Gesamtfangmengen als auch die Fangmengen einzelner Fischarten in Binnengewässern seit 2005 zumeist gesunken. Ein Zusammenhang zwischen Kormoranen und Fischereierträgen ist damit nicht herstellbar. Untersuchungen des Ministeriums zeigten entsprechend in den vergangenen Jahren deutlich, dass sich Kormorane vor allem von wirtschaftlich uninteressanten Weißfischen ernähren, Aale, Große Maräne und Zander kaum in der Beute vertreten sind.

Belegt sind aber mittlerweile teils drastische negative Einflüsse der Kormoranvergrämungen auf mausernde und rastende Entenarten u.a. in den EU-Vogelschutzgebieten Großer Plöner See und Selenter See, in denen der Kormoran-Abschuss erlaubt wurde. Im Gebiet Großer Plöner See - früher bekannt für seine großen Zahl an Tauchenten wie Reiher-, Tafel- und Schellenten - sank als direkte Folge von Vergrämungsmaßnahmen der Bestand an Wasservögeln in dem international bedeutsamen, anerkannten Feuchtgebiet erstmals unter den Schwellenwert von 20.000 Vögeln. Schon diese erkennbaren Fehlentwicklungen hätten Anlass genug geboten, die Verordnung zu kippen.

Zudem musste das Ministerium per Pressemitteilung schon am 10. August 2006 erstmals - rechtlich unverbindlich - darum 'bitten', wegen der länger als erwartet andauernder Brutzeit des Kormorans bis Ende August auf den Abschuss von Junge fütternden Altvögeln zu verzichten.

Auch die positive Entscheidung des Umweltministeriums in NRW, die entsprechende Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW zum 1. April 2010 auslaufen zu lassen, hätte Anlass sein müssen, die Kormoran-Verordnung des Landes kritisch zu evaluieren. In Schleswig- Holstein ist - wie zahlreiche Medienberichte im Zuge der Diskussion im Jahr 2005 zeigten - auch in der Bevölkerung kaum Verständnis für die sinnlose Verfolgung dieser vom NABU im Jahr 2010 zum "Vogel des Jahres" gekürten Art zu finden. Der durch Schüsse verursachte Lärm auf dem Großen Plöner See führte 2008 zu deutlich negativen Reaktionen der Presse und der Anlieger. Alles jedoch keine hinreichenden Beweggründe, sich inhaltlich mit der missratenen Verordnung auseinanderzusetzen.

Die Vernachlässigung dieser Aspekte im aktuellen Verordnungsentwurf bestätigt damit einmal mehr, dass das MLUR offensichtlich vor allem fach-und sachfremden Erwägungen für die Beibehaltung der Kormoranverordnung den Vorrang gibt. Eine Evaluation der Auswirkungen drastischer Verschlechterungen des Naturschutzrechtes erfolgt - wie schon beim Landesnaturschutzgesetz und Knickschutz zuvor - nicht.

Das Ausschöpfen der durch die Verordnung gewährten Möglichkeiten zur Kormoran-Dezimierung hat zudem - wie bereits 2005 befürchtet - zum drastischen Bestandseinbruch der binnenländischen Brutpopulation und des ostküstennahen Brutbestands des Kormorans geführt - in einem Gebiet also, dass traditionell zum Hauptlebensraum der Art gehört. Damit verstößt die Kormoranverordnung weiterhin massiv gegen geltendes Recht der EU-Vogelschutzrichtlinie.


Neues Märchen:

In der Berichterstattung macht derzeit ein neues Märchen der Fischer die Runde: Kormorane sollen danach auch für den Rückgang des Dorsches in der Ostsee verantwortlich sein - schon wegen der fischereilichen Fangmengen eine abenteuerliche Behauptung. Nahrungsuntersuchungen zeigen, dass diese Fischart in Schleswig-Holstein insgesamt nicht in bedeutender Zahl von Kormoranen erbeutet wird. Im Frühjahr sind es vor allem Heringe und Sprotten, die auf der Ostsee die Hauptbeute der schwarmfischenden Kormorane ausmachen werden. Mit Sicherheit werden Dorsche zudem von entlang der Ostseeküste zahllos vorhandenen Hobbyfischern und Anglern in weitaus größerer Zahl gefangen, als Kormorane dies je können. Die Fänge der Petrijünger tauchen aber in keiner Fangstatistik auf und werden in keiner Fangquote berücksichtigt. An der Küste wird dabei vielfach mit Stellnetzen gearbeitet, in denen immer wieder Schweinswale und allwinterlich auch tausende von Wasservögeln zu Tode kommen.

Weitere Infos im Internet unter www.Kormoran-Fakten.de


NABU-Aktion "Stunde der Gartenvögel" - www.gartenvoegel-sh.de


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Quelle:
Presseinformation, 24. März 2011
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2011